Gemeinde Schefflenz

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Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das Instrument, das die langfristigen räumlichen Ziele der Ortsentwicklung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Nach § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) soll der Flächennutzungsplan "..die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darstellen". Er stellt somit die zukünftige Nutzung der bebauten und bebaubaren sowie der nicht bebauten und auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen dar.

Der Zeithorizont für die "vorhersehbaren Bedürfnisse der Gemeinde" liegt bei ca. 15 Jahren, d.h. der Flächennutzungsplan bereitet die Planungen vor, die in diesem Zeitraum begonnen und durchgeführt werden können oder bei denen zumindest die planerischen Voraussetzungen langfristig gesichert werden müssen. Der Flächennutzungsplan macht keine Aussagen über den Zeitpunkt der Verwirklichung von Planungsvorhaben; er setzt auch keine Prioritäten für die zeitliche Abfolge der Maßnahmen.

Der Flächennutzungsplan stellt u.a. dar,  

  • wo neue Wohnbauflächen entstehen sollen
  • wo neue Gewerbeflächen entwickelt werden sollen
  • welche Flächen von Bebauung freigehalten werden sollen
  • welche Aufgaben die Freiräume übernehmen sollen
  • und vieles andere mehr.

Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans ist kein Baurecht ableitbar. Dies ist die Aufgabe  nachfolgender Bebauungspläne. Der Planzeichnung des Flächennutzungsplan ist ein Erläuterungsbericht beigegeben, in dem Ziele, Zwecke und Auswirkung der Planung niedergelegt sind. Weitere Informationen finden Sie hier!

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeindeverwaltungsverband Schefflenztal

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ im Ortsteil Waldmühlbach im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB


Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 den Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ Gemarkung Billigheim gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Erneute Öffentl Bekanntmachung zur Offenlage in Schefflenz und Billigheim
Anlage 1a - Begründung
Anlage 1b - Umweltbericht (BP)
Anlage 2 - Lageplan
Anlage 3a - Grünordnerischer Fachbeitrag (BP)
Anlage 3b - Grünordnerischer Fachbeitrag - Lageplan (BP)
Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz (BP)
Behandlung Anregungen frühz. Beteiligung
Umweltbezogene Stellungnahmen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Wohnen und Pflegen“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2022 den Feststellungsbeschluss zur Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flä-chennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wohnen und Pflegen“, Gemarkung Mit-telschefflenz gefasst.

Maßgeblich ist der Entwurf vom 25.11.2020. Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgend darge-stellten Abgrenzungsplan vom 28.05.2020.

 

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes tritt gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann im Rathaus der Gemeinde Schefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz und im Rat-haus der Gemeinde Billigheim, Sulzbacher Straße 7, 74842 Billigheim während der üblichen Öffnungs-zeiten sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) sowie auf der Homepage der Gemeinde Billigheim (www.billigheim.de) eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs-ansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich

1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Ge-meindeverwaltungsverband unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel-tend gemacht worden sind.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht wor-den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-zung verletzt worden sind.

Schefflenz, den 4. Oktober 2022

gez. Rainer Houck
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
 

Anlagen

 

 

ERNEUTE ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeindeverwaltungsverband
„Schefflenztal“

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans
zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen


Am 12 Mai 2005 (Billigheim) und 13. Mai 2005 (Schefflenz) erfolgten die Bekanntmachungen der Genehmi-gung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Wind-kraftanlagen. Die Genehmigungsbehörde (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis) hat festgestellt, dass diese Bekanntmachungen fehlerhaft waren. Der Flächennutzungsplan leidet somit an einem Fehler gem. § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB, der aber durch ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden kann.

Daher hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Schefflenztal“ in öffentlicher Sit-zung am 23. Mai 2022 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Schefflenztal“ hat in öffentlicher Sitzung am 21.12.2004 die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen gebilligt. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standort-bereichen für Windkraftanlagen wurde gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 22.03.2005 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanla-gen umfasst das Gesamtgebiet des Gemeindeverwaltungsverbands mit den Gemarkungen der Gemeinden Billigheim und Schefflenz. Die nachfolgende Übersichtskarte zeigt die Lage der Konzentrationszonen (rot umrandet) der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen. Diese gemeinsame Ausweisung der Fläche „Auerbacher Höhe/Steinberg/Flürle“ (Standort A) und der Fläche „Rödern/Hohe Buch/Salzrain“ (Standort B) als Gesamtplanung der Windenergie entfaltet Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den übrigen Außen-bereich (negativer Geltungsbereich).

Maßgebend für den Geltungsbereich und die Standortbereiche für Windkraftanlagen im nachfolgenden un-maßstäblichen Lageplan:

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen wird gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 21.05.2005 wirksam.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung können beim Rathaus der Gemeinde Schefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz und im Rathaus der Gemeinde Billigheim, Sulzbacher Straße 7, 74842 Billigheim während der üblichen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz unter www.schefflenz.de und auf der Homepage der Gemeinde Billigheim unter www.billigheim.de. Jedermann kann die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Standortbereichen für Windkraftanlagen einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband „Schefflenztal“ unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
 

Schefflenz, den 24. Mai 2022

gez.

Rainer Houck

Verbandsvorsitzender

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen.

Anlage 1 - Begründung
Anlage 2 - Übersichtsplan
Anlage 3a - Ortslageplan Waldmühlbach
Anlage 3b - Ortslageplan Unterschefflenz

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ im Ortsteil Waldmühlbach im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.05.2022 den Vorentwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“ Gemarkung Billigheim gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Planbereich wird begrenzt:

im Westen :      durch den angrenzenden Unterhaltungsweg bzw. durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“,

im Norden :       durch einen Unterhaltungsweg des Gewanns „Espich“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Elzweg“ und „Hofäcker“,

im Osten :         durch einen Wirtschaftsweg der Gewanne „Eulengrund“ und „Elzweg“ am nördlichen Geltungsbereich sowie für den südlichen Geltungsbereich durch die angrenzende Ackerflächen des Gewanns „Gründlein“,

im Süden :        durch einen Wirtschaftsweg des Gewanns „Eckertsgrund“ am nördlichen Geltungsbereich sowie am südlichen Geltungsbereich durch einen weiteren Wirtschaftsweg des Gewanns „Poppental“.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 22.11.2021:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und der Begründung wird

vom  23.05.2022  bis  01.07.2022

im Rathaus der Gemeinde Billigheim und im Rathaus der Gemeinde Schefflenz zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der  Billigheim (www.billigheim.de) und der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) eingestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Gewann Büchlein“. Das Plangebiet wird aktuell im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Da die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als geplante Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht der im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzung entspricht, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Die Änderung des Flächennutzungsplans trägt dazu bei, die durch die Bundes- und Landesregierung vorgegebenen Zielen einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen. Baden-Württemberg hat dabei die Energiewendeziele „50-80-90“ definiert. Vorgesehen ist dabei, als Teilziel im Jahr 2050 80 % der Energie aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Durch die Ausweisung eines Solarparks soll das Ziel der Steigerung der Erneuerbaren Energien (in Form von Photovoltaik) umgesetzt sowie auch Ziele hinsichtlich des Klimaschutzes verfolgt werden.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert. Der Vorentwurf der Umweltprüfung zum parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wurde den Planunterlagen bereits beigefügt und wird im weiteren Verfahren weiter ausgearbeitet.

Schefflenz, den 12.05.2022

gez.

Rainer Houck

Verbandsvorsitzender

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen.

Anlage 1a - Begründung
Anlage 1b - Umweltbericht
Anlage 2 - Lageplan
Anlage 3a - Grünordnerischer Fachbeitrag (FNP)
Anlage 3b - Grünordnerischer Fachbeitrag - Lageplan (BP)
Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz (BP)

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Änderung des Flächennutzungsplanes des GVV Schefflenztal im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Zeilweg“ nach § 8 Abs. 3 BauGB

Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in öffentlicher Sitzung am 28.07.2021 den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Zeilweg“ gefasst.
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wurde mit Erlass vom 08.03.2022 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Maßgeblich ist der Entwurf vom 05.10.2020. Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten
Abgrenzungsplan vom 04.05.2020.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes tritt gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung  im Rathaus   Schefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz und im Rathaus der Gemeinde Billigheim, Sulzbacher Straße 7, 74842 Billigheim während der üblichen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) sowie auf der Homepage der Gemeinde Billigheim (www.billigheim.de) eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Schefflenz, den 9. Mai 2022

gez.

Rainer Houck

Verbandsvorsitzender

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz wird verwiesen.

Anlage 1 a - Begründung
Anlage 1 b - Umweltbericht
Anlage 2 - Lageplan
Anlage 3 Grünordnerischer Beitrag (BP)
Anlage 4 - FB Artenschutz (BP)
Behandlungen Anregungen Offenlegung
Zusammenfassende Erklärung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Wohnen und Pflegen“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB


Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2020 den Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wohnen und Pflegen“ Gemarkung Mittelschefflenz gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Maßgeblich ist der Entwurf vom 25.11.2020, angefertigt durch das Büro IFK Ingenieure, Mosbach. Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Abgrenzungsplan vom 28.05.2020.

Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen und Pflegen“. Für das Plangebiet des Bebauungsplans wird aktuell im Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Da die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als Mischbaufläche nicht der im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzung entspricht, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Die Änderung des Flächennutzungsplans dient der Schaffung von dringend benötigtem, altersgerechtem Wohnraum sowie ausreichenden Pflegemöglichkeiten in Schefflenz. Mit der Errichtung einer Pflege- und Wohneinrichtung für Senioren mit ergänzender gemischter Nutzung wird dies am ausgewählten Planstandort in zentraler Ortslage von Mittelschefflenz umgesetzt.

Der Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 18.01.2021 bis 19.02.2021 (jeweils einschließlich)

im Rathaus der Gemeinde Schefflenz und im Rathaus der Gemeinde Billigheim zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) und der Gemeinde
Billigheim (www.billigheim.de) eingestellt.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
- Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern.

Flora, Fauna, Biotope
- Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung eines Ingenieurbüros für Umwelplanung vom 25.11.2020 zum Bebauungsplan Wohnen und Pflegen (nachrichtlich)
- Fachbeitrag Artenschutz mit Artenerfassung und Artenschutzprüfung eines Ingenieurbüros vom 25.11.2020 zu den Europäischen Vogelarten und den Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zum Bebauungsplan Wohnen und Pflegen (nachrichtlich)

Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden zusammengefasst):
- Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis: Hinweise zur Art der baulichen Nutzung, zum Umfang der Umweltprüfung, zum Klimaschutz, zum Fachbeitrag Artenschutz, zum Grundwasserschutz sowie zur Findung von Ausgleichsmaßnahmen
- Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 2: Hinweise zum Plangebiet als restriktionsfreie Fläche
- Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 4: Keine Bedenken zu den Belangen Straßenwesen und Verkehr
- Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 5: Hinweis zur wasserrechtlichen Klassifizierung
- Regierungspräsidium Stuttgart: Hinweise zur archäologischen Denkmalpflege
- Regierungspräsidium Freiburg: Hinweise zur Geotechnik
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und § 4a Abs. 6 des Baugesetzbuches bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Schefflenz, den 17.12.2020

gez. Rainer Houck
Verbandsvorsitzender

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, wird verwiesen.

Anlage 1a - Begründung
Anlage 1b - Umweltbericht
Anlage 2 - Lageplan
Anlage 3 - Grünordnerischer Beitrag (BP)
Anlage 4 - FB Artenschutz (BP)
Behandlung Anregungen frühz. Beteiligung
Umweltbezogene Stellungnahmen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Zeilweg“ im Ortsteil Mittelschefflenz im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Schefflenztal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2020 den Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Zeilweg“ Gemarkung Mittelschefflenz gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Maßgeblich ist der Entwurf vom 05.10.2020.

Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Abgrenzungsplan vom 04.05.2020.



Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Zeilweg“. Für das Plangebiet des Bebauungsplans
wird aktuell im Flächennutzungsplan überwiegend eine Fläche für die Landwirtschaft
sowie untergeordnet als Gartenfläche ausgewiesen. Da die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung
als Gewerbe- und Ausgleichsfläche nicht der im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzung entspricht,
ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Die Änderung des Flächennutzungsplans dient der Standortsicherung und Weiterentwicklung des Betriebes in der Gemeinde Schefflenz und somit dem Erhalt und Ausbau wohnortnaher Arbeitsplätze. Zudem wird durch die Verlagerung des Standorts aus dem Ortskern Unterschefflenz die Gemengelage entflechtet und dort neue Möglichkeiten der Innenentwicklung eröffnet sowie die Grundversorgung in der Gemeinde langfristig sichergestellt.

Der Entwurf der Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 18.01.2021 bis 19.02.2021 (jeweils einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Schefflenz und im Rathaus der Gemeinde Billigheim zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden. Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der Offenlegung zudem auf der Homepage der Gemeinde Schefflenz (www.schefflenz.de) und der Gemeinde Billigheim (www.billigheim.de) eingestellt.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen

- Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Faktoren, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern.

Flora, Fauna, Biotope
- Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung eines Ingenieurbüros für Umweltplanung vom 24.09.2020 zum Bebauungsplan Zeilweg (nachrichtlich)
- Fachbeitrag Artenschutz mit Artenerfassung und Artenschutzprüfung eines Ingenieurbüros für Umweltplanung vom 24.09.2020 zu den Europäischen Vogelarten und den Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie zum Bebauungsplan Zeilweg (nachrichtlich)

Im Rahmen der Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit Umweltinformationen zu folgenden Themen eingegangen (wesentliche Inhalte werden zusammengefasst):
- Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis: Hinweise zum Umfang der Umweltprüfung, zum Klimaschutz, zum Fachbeitrags Artenschutz, zum Grundwasserschutz sowie zur Lage im Überschwemmungsgebiet
- Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 4: Keine Bedenken zu den Belangen Straßenwesen und Verkehr
- Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 5: Hinweis zur wasserrechtlichen Klassifizierung

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schefflenz und Billigheim vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches und § 4a Abs. 6 des Baugesetzbuches bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Schefflenz, den 17. Dezember 2020

gez. Rainer Houck
Verbandsvorsitzender

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, wird verwiesen.

Anlage 1a - Begründung
Anlage 1b - Umweltbericht
Anlage 2- Lageplan
Anlage 3 - Grünordnerischer Beitrag (BP)
Anlage 4 - FB Artenschutz (BP)
Behandlung Anregungen Frühzeitige Beteiligung
Umweltbezogene Stellungnahmen