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Wichtige Hinweise zu Wahlscheinanträgen
Regulär können Wahlscheine bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden.
Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben und dieser Ihnen nicht zugegangen ist oder verloren ging, kann bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung (BWO)).
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch direkt bei der Wahlzentrale unter 015227563343.
Nach Ablauf der regulären Antragsfrist können Anträge nur noch in dringenden Ausnahmefällen gestellt und gewährt werden.
Ein dringender Ausnahmefall ist insbesondere bei
gegeben (§ 27 Abs. 4 BWO).
Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen unmittelbar telefonisch bis spätestens 23.02.2025, 15 Uhrbei der Wahlzentrale. Sie erreichen die Wahlzentrale unter 015227563343.
Anträge die am Wahltag nach 15 Uhr eingereicht werden oder kein dringender Ausnahmefall festgestellt werden konnte, werden nicht mehr berücksichtigt!