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Zu den Aufgaben des Bauhofes gehören:
Der Bauhof ist außerdem für die Beseitigung von Unfallgefahren und Verkehrsbeschilderungen sowie Markierungen zuständig.
Er wird grundsätzlich, mit Ausnahme bei der Beseitigung von Unfallgefahren, nur auf Auftrag der Gemeindeverwaltung tätig. Der Bauhof wird nach den Grundsätzen der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) geführt.