Angelholz II - Raum für Zukunft
Sie suchen Raum für Ihr Unternehmen? Im neuen Gewerbegebiet Angelholz II bieten wir attraktive und bedarfsgerecht zugeschnittene Gewerbeflächen für Handwerk, Produktion, Gewerbe und Dienstleistungen.
Raum für Ihre Entwicklung
Passende Grundstücke
Die Grundstücksgröße wird auf den tatsächlichen Bedarf Ihres Unternehmens abgestimmt.
Perspektive für Wachstum
Bei nachvollziehbarem Entwicklungspotenzial kann eine angrenzende Fläche zeitlich befristet reserviert werden.
Faire Konditionen
Alle Grundstücke werden zu einem einheitlichen Festpreis vergeben.
Kurze Wege
Von der ersten Idee bis zum Kaufvertrag begleitet Sie die Gemeindeverwaltung persönlich.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
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84 €/m²
Einheitlicher Festpreis
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Individueller Zuschnitt
Fläche passend zum Vorhaben
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Erweiterungsoption
Reservierung angrenzender Flächen möglich
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Direkte Betreuung
Persönlicher Ansprechpartner im Rathaus
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Transparente Vergabe
Entscheidung nach nachvollziehbaren Kriterien
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Planungsrecht vorhanden
Gewerbegebiet erschlossen
- Handwerk
- produzierendes Gewerbe
- Dienstleistungen
- Betriebserweiterungen und Betriebsverlagerungen
- regionale Unternehmen
- Neuansiedlungen mit nachhaltigem Beitrag zum Standort
Die Gemeinde möchte die begrenzten Flächen insbesondere Unternehmen zur Verfügung stellen, die Arbeitsplätze schaffen, ausbilden, langfristig investieren und verantwortungsvoll mit der verfügbaren Fläche umgehen.
- regionale Verbundenheit;
- dauerhaft geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze;
- Ausbildungsplätze;
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit;
- erwarteter langfristiger Gewerbesteuerbeitrag;
- effiziente Flächennutzung;
- Verhältnis von Grundstücksgröße zu Vollzeitarbeitskräften;
- geplante Bebauung beziehungsweise Grundflächenzahl.
Die Gewerbeflächen gehören zu den letzten größeren gewerblichen Entwicklungsflächen der Gemeinde. Sie sollen deshalb nicht für Nutzungen mit dauerhaft hohem Flächenbedarf und gleichzeitig geringer Arbeitsplatzdichte oder geringer kommunaler Wertschöpfung eingesetzt werden.
Nicht vorgesehen sind insbesondere:
- großflächige Logistik- und Speditionsbetriebe;
- reine Lager- und Umschlagbetriebe;
- Vergnügungsstätten;
- Spielhallen;
- Wettbüros.
1. Unverbindliches Erstgespräch
Kennenlernen des Unternehmens, des Vorhabens und des ungefähren Flächenbedarfs.
2. Vorstellung des Vorhabens
Einreichung der erforderlichen Unternehmens- und Projektdaten.
3. Grundsatzentscheidung des Gemeinderats
Prüfung anhand der Vergabegrundsätze. Die positive Grundsatzentscheidung schafft eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung.
4. Planung, Grundstückszuschnitt und Kaufvertrag
Nach Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung wird das Grundstück entsprechend dem Flächenbedarf gebildet und vermessen.
Diese Informationen sollten als Checkliste zum Herunterladen oder Abhaken dargestellt werden:
- kurze Unternehmensvorstellung;
- geplante Investitionssumme;
- regionaler Bezug;
- Art und Zahl der geplanten beziehungsweise gesicherten Arbeitsplätze in VAK;
- Angaben zu Ausbildungsplätzen;
- wirtschaftliche Kennzahlen der vergangenen drei Jahre, bestätigt durch das Steuerberatungsbüro;
- gewünschte Grundstücksgröße;
- Beschreibung und einfache Skizze der geplanten Bebauung;
- besondere Anforderungen an das Grundstück.
Für die erste Vorhabenbeschreibung sind noch keine kostenpflichtigen planerischen Leistungen erforderlich.
„Checkliste Vorhabenbeschreibung herunterladen“
Langfristig könnte daraus auch ein digitales TYPO3-Formular werden. Für den Start reicht aber wahrscheinlich eine gut strukturierte Word- oder PDF-Vorlage.
- Lageplan;
- Bebauungsplan;
- textliche Festsetzungen;
- örtliche Bauvorschriften;
- Standortbroschüre;
- Checkliste für Interessenten;
- gegebenenfalls Informationen zur Erschließung.
Die umfangreichen förmlichen Bebauungsplanunterlagen sollten nicht direkt auf der Vermarktungsseite aufgelistet werden. Besser ist ein Link:
Alle Unterlagen zum Bebauungsplan aufrufen
Sie interessieren sich für das Angelholz?
Sprechen Sie uns frühzeitig an. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob Ihr Vorhaben und der Standort zueinander passen.
Katrin Weimer
Gemeinde Schefflenz
Telefon: 06293 9200-20
E-Mail: katrin.weimer(@)schefflenz.de