Windpark Waidachswald
Informationen über den geplanten Windpark erhalten Sie auf der Projekthomepage der Firma Vattenfall
https://wind-solar.vattenfall.de/projektauswahl/windpark-waidachswald
Chronologie Projekt "Windpark Waidachswald"
2014:
Zusammen mit dem Gemeindeverwaltungsverband Schefflenztal machte es sich die Gemeinde Schefflenz zur Aufgabe, den Flächennutzungsplan „Windenergie“ fortzuschreiben. Aufgrund damals geltender Rahmenbedingungen wurde dieser Plan, nach Verabschiedung des Vorentwurfes, wieder auf Eis gelegt.
Mai 2019:
Das Umweltministerium Baden-Württemberg veröffentlicht einen neuen Windatlas. Dieser ersetzt das Modell aus dem Jahr 2009. Mit diesem werden Standorte aufgeführt, welche als „ausreichend windhöffig“ angesehen werden, und somit als Standorte für Windenergieanlagen in Frage kommen.
Für den Raum Waidachswald werden hierin verbesserte Windbedingungen festgesetzt, sodass ein Bau von Windenergieanlagen als Option in Betracht gezogen werden kann. Die Offenlandflächen wurden hingegen als nicht geeignet eingestuft, da diese entweder zu nah an der Bebauung liegen (eine Abstandsfläche von 750m - 1000m zur Bebauung ist vorgeschrieben) oder aber eine ungeeignete Topographie aufweisen. Um eine Flächennutzungsplanung für den Bereich „Windenergie“ weiter vorantreiben zu können, ist im weiteren Verfahren eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich, die nur in Kooperation mit einem potentiellen Entwickler realisierbar ist. Dieser muss mittels eines Vergabewettbewerbs ermittelt werden.
September 2020:
Nachdem die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2014 zurückgestellt wurde, häufen sich die Anfragen von Projektentwicklern über potentielle Standorte für Windenergieanlagen in der Gemeinde Schefflenz. Auch die Stadt Adelsheim und die Gemeinde Roigheim berichten über entsprechende Anfragen. Die Bürgermeister der Gemeindeverwaltungsverbände Seckachtal (Seckach, Adelsheim), Schefflenztal (Billigheim, Schefflenz) sowie Bürgermeister Grimm aus Roigheim stimmen sich über die weitere Vorgehensweise zur Fortschreibung der Flächennutzungspläne im Bereich Windenergie ab.
19.10.2020:
In der Sitzung des Gemeinderats Schefflenz stellt ein Entwickler und Betreiber von Windenergieanlagen sein Geschäftsmodell vor. Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfordert hierbei die Nichtöffentlichkeit. Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis und zeigt politisches Interesse an der Windparkentwicklung. Es wird um Vorstellung von weiteren Betreibern sowie Geschäftsmodellen zur Windenergienutzung in Folgesitzungen gebeten. Darüber hinaus soll die Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes in eine öffentliche Gemeinderatssitzung erfolgen.
Aufgrund fehlender geeigneter Flächen teilen die Gemeinden Seckach und Billigheim mit, dass sie sich aus dieser Zusammenarbeit zurückziehen.
November 2020:
Käferbefall und Trockenperioden der vergangenen Jahre wirken sich auf die die sonst traditionelle Bewirtschaftung des Waldes im Hinblick auf die Finanzen aus. Der Waidachswald, aber auch Forstflächen im Allgemeinen würden auch noch über Jahre hinaus keine Erträge mehr liefern, weshalb eine Konzeption von WEAs in entsprechender Forstfläche (hier: Waidachswald) die üblichen Forsterträge kompensieren kann.
Da das Waldgebiet als ein zusammenhängendes Ökosystem betrachtet werden muss, sich dieses aber über mehrere Gemarkungen erstreckt, ist es sinnvoll, einen interkommunalen Windpark mit den Gemeinden Adelsheim und Roigheim ins Auge zu fassen.
In einem Wettbewerb können sich nun Windkraftanlagenbauer sowie -betreiber mit einem entsprechenden Konzept vorstellen, wobei sie auf folgende Punkte näher eingehen sollten:
- Überlegungen zum Naturschutz
- Schilderung der eingesetzten Technik
- Innovative Elemente des Vorhabens (z.B. Generierung von Wasserstoff)
- Bürgerbeteiligung (Informationsveranstaltung und finanzielle Beteiligung)
- Umgang mit der Kommune (Mitspracherecht und finanzielle Beteiligung)
01.02.2021:
Es werden entsprechende Ausschreibungskriterien festgelegt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Expertise des Bewerbers im Bezug auf Planung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen, das Gesamtbild der Projektentwicklung, den Betrieb der Anlagen, die Ausführung der Wertschöpfung und die Sicherung von kommunalen Interessen gelegt.
22.03.2021:
In öffentlicher Sitzung des Gemeinderats Schefflenz wird einstimmig beschlossen, den Windpark Waidachswald zu realisieren. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung für die Nutzung der Waldflächen vorzubereiten.
Es werden die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt wie auch die Konsequenzen aus dem Jahr 2019 neu aufgelegten Windatlas Baden-Württemberg (siehe oben).
Der Gemeinderat begrüßt die Konzeption eines Windparks im Waidachswald und weist auf die Notwendigkeit hin, auch einen Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien in Zeiten des Klimawandels zu leisten. Auch wirtschaftlich gesehen verändert sich die Pachtzahlungshöhe für Windkraftstandorte in ein positiveres Licht. Aufgrund geeigneter Standorte, die notwendige Abstände zur Wohnbebauung zulassen, bietet sich der Waidachswald als Windparkstandort entsprechend an.
26.04.2021:
Der Gemeinderat der Stadt Adelsheim fasst einen Grundsatzbeschluss, dass im Waidachswald Windenergieanlagen erlaubt werden sollen.
03.05.2021:
Der Gemeinderat Schefflenz beschließt in nichtöffentlicher Sitzung die Vergabe-und Bewertungskriterien für die anstehende Ausschreibung. Mit der Durchführung der Ausschreibung wird die Stadt Adelsheim beauftragt. Folgende Vergabekriterien müssen hierbei kumultativ und zwingend erfüllt werden, um in die engere Bieterauswahl zu gelangen (KO-Kriterien).
- Es muss eine Mindestpacht von 50.000€/Windenergieanlage erfolgen.
- Der Bewerber sagt zu, das Risiko sowie die Kosten der Projektentwicklung einzugehen.
- Der Bewerber liefert einen Nachweis über seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
- Zum Vertragsende erfolgt ein Rückbau der Windkraftanlagen auf Kosten des Bewerbers.
- Die einzelnen Standorte der Windräder dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinden Schefflenz, Roigheim und Adelsheim realisiert werden, abhängig der Gemarkung, auf welchem das einzelne Rad stehen wird.
- Rechte müssen an dritte abgetreten werden.
Neben diesen Vergabekriterien entscheiden die folgenden Bewertungskriterien, gemäß eines Punkteschlüssels anschließend darüber, welcher Bewerber der „Bewertungsrunde“ am Ende auch den Zuschlag erhält:
1. Darstellung des Ertragspotentials
2. Möglichkeit der Bürgerbeteiligung an der zuständigen Betreibergesellschaft
3. Ökologische Verträglichkeit, sprich eine Ersatzpflanzung für die auf der Projektfläche
geschlagenen Bäume
4. Der Bewerber verfügt über Kompetenz/Erfahrung, um Windenergieanlagen im Wald zu
realisieren.
5. Die Gemeinde kann angemessenen Einfluss auf den Windpark nehmen.
In seiner Videokonferenz beschließt der Schefflenzer Gemeinderat, dass mit den Kommunen Adelsheim und Roigheim eine gemeinsame Arbeitsgruppe für eine abgestimmte Planung des Windparks installiert werden soll.
09.06.2021:
Das erste Treffen des Arbeitskreises „Windkraft“ findet im Adelsheimer Kulturzentrum statt.
Bei dieser werden die von der Gemeinde Schefflenz am 03.05.2021 beschlossenen Vergabekriterien
besprochen. Des Weiteren wurde sich auf das weitere Vorgehen geeinigt.
27.07.2021:
Der Gemeinderat Schefflenz stimmt in öffentlicher Sitzung der Beauftragung der Stadt Adelsheim für eine Ausschreibung des Windparks zu.
03.08.2021:
Der Gemeinderat Roigheim stimmt der Beauftragung der Stadt Adelsheim für eine Ausschreibung des Windparks zu.
20.09.2021:
Der Gemeinderat Schefflenz stimmt der interkommunalen Vereinbarung zu. Es ergeht die Rückfrage, ob in Punkto Rückbau nach Pachtende auch eine vollständige Entfernung der Fundamente und Leitungen einhergeht.
21.09.2021:
Der Gemeinderat Roigheim stimmt der interkommunalen Vereinbarung sowie der Beschlussvorlage für die Vergabekriterien zu.
27.09.2021:
Der Gemeinderat Adelsheim stimmt der interkommunalen Vereinbarung sowie der Beschlussvorlage für die Vergabekriterien zu.
08.10.2021:
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis erteilt die Genehmigung für die interkommunale Vereinbarung zwischen Adelsheim, Roigheim und Schefflenz.
13.10.2021:
Die Gemeinde Adelsheim gibt die interkommunale Vereinbarung ortsüblich bekannt.
14.10.2021:
Die Gemeinde Roigheim gibt die interkommunale Vereinbarung ortsüblich bekannt.
15.10.2021:
Die Gemeinde Schefflenz gibt die interkommunale Vereinbarung ortsüblich bekannt. Diese tritt damit in Kraft.
18.10.2021:
Die Gemeindeverwaltung Adelsheim beschließt die europaweite Ausschreibung des Windparks. Zusammen mit der Rhein-Neckar-Zeitung findet zur Thematik „Windpark Waidachswald“ eine Pressekonferenz statt.
28.10.2021:
Die Stadtverwaltung Adelsheim startet die Ausschreibung des Windparks auf der Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar.
29.11.2021:
Die erste Phase der Ausschreibung für den Windpark Waidachswald endet.
Die Stadtverwaltung Adelsheim prüft die abgegebenen Bewerbungen.
26.01.2022:
Der Entwurf des Pacht- und Konzessionsvertrags wird auf der Vergabeplattform eingestellt.
Damit beginnt die 14-tägige Konsultationsphase, in welcher die Bewerber ihre Änderungswünsche bezüglich der Inhalte des Pachtvertrages vorbringen können.
09.02.2022:
Die 14-tägige Konsultationsphase endet.
10.02.2022
Bürgermeister Bernhardt sendet die kommentierten Verträge zur Prüfung an die beauftragte Anwaltskanzlei.
16.02.2022:
Bürgermeister und Rechtsanwälte besprechen die kommentierten Pachtverträge.
17.02.2022:
Die eingegangenen Stellungsnahmen zum Pachtvertrag werden im Arbeitskreis Windenergie diskutiert.
24.02.2022:
Es findet ein Treffen des Arbeitskreises Windenergie in Adelsheim statt. Die von Bieterseite angeregten Änderungen werden diskutiert. Darüber hinaus wird neben einer Erläuterung der bisherigen Ereignisse ein Überblick über die eingegangenen Angebote gegeben.
19.03.2022:
In den fränkischen Nachrichten wird ein Pressebericht über den Windpark veröffentlicht, in welchem die bisherigen Ereignisse rekapituliert werden.
25.03.2022:
Die finale Angebotsphase startet.
02.05.2022:
Mit Tagesablauf endet die Möglichkeit zur Abgabe eines finalen Angebotes.
18.05.2022:
Im Arbeitskreis Windkraft werden die eingegangenen Finalangebote durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei vorgestellt. Vergabesieger nach Punktzahl ist hierbei die Firma Vattenfall.
Die Rechtsanwaltschaft empfiehlt in ihrem Vergabevorschlag den Zuschlag zugunsten der Firma Vattenfall. Die Vergabe an Vattenfall erfolgt dabei separat in den nächsten Gemeinderatssitzungen.
23.05.2022:
In der Einwohnerfragestunde des Gemeinderats Schefflenz kommen Fragen zu Einflussmöglichkeiten der Gemeinde bezüglich Standorten der geplanten Windräder auf. Mit Verweis auf das Vetorecht wird eine mögliche Einflussnahme bestätigt. Darüber hinaus werden Rückfragen zu Ausgleichsflächen und der Anzahl der geplanten Windräder gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt können die Fragen nicht abschließend beantwortet werden und es wird auf den laufenden Planungsprozess verwiesen.
27.06.2022:
Der Gemeinderat Adelsheim und der Gemeinderat Schefflenz stimmen in öffentlicher Sitzung dem Vergabevorschlag an die Firma Vattenfall zu.
28.06.2022:
Der Gemeinderat Roigheim stimmt in öffentlicher Sitzung dem Vergabevorschlag an die Firma Vattenfall zu.
27.07.2022:
Der Gestattungsvertrag mit der Firma Vattenfall wird durch die Bürgermeister Wolfram Bernhardt, Michael Grimm und Rainer Houck sowie Projektentwickler Herr Bieber unterzeichnet.
14.09.2022:
Auf einer Bürgerinformationsveranstaltung in Roigheim wird das Projekt „Windpark Waidachswald“ der Bevölkerung vorgestellt. Die Veranstaltung wird in Form einer Informationsmesse gestaltet.
Die Interessenten können sich dabei über aufgestellte Plakate und fachlichen Ansprechpartnern an den einzelnen Stationen zum Projekt informieren.
24.10.2022:
In der Roedderhalle in Oberschefflenz findet eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Unter Beisitz von Landesminister Peter Hauk sowie den Projektierern der Firma Vattenfall, Herrn Bieber und Herrn Falke, rekapituliert Bürgermeister Rainer Houck die bisherigen Geschehnisse rund um das Projekt „Windpark Waidachswald“. Anschließend wird durch Herrn Bieber die Projektierung und die Entwicklung des geplanten Projektes dargestellt.
14.11.2022:
In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Schefflenz wird Bürgermeister Rainer Houck von der Schutzgemeinschaft Waidachswald ein Fragenkatalog (siehe unten) überreicht und um Stellungnahme diesbezüglich gebeten.
Aktuell:
Aktuell ist der Investor mit der Erstellung und Auswertung der Gutachten für die Genehmigung befasst.
Vattenfall kennt man vor allem als eines der führenden europäischen Energieunternehmen, das Kraftwerke betreibt. Wie passt da die Windenergie dazu?
Unsere Welt braucht dringend alternative und schadstoffärmere Lösungen für die Versorgung von Unternehmen, Städten und Häusern mit Strom und Wärme. Ein Wandel ist notwendig. Wir haben uns dazu verpflichtet, dies anzustoßen und kontinuierlich voranzutreiben. Das geht nicht von heute auf morgen, aber Vattenfall hat ein Ziel: „Binnen einer Generation“ wollen wir vollständig frei von fossilen Energieträgern sein und unsere Kunden dabei unterstützen, ihr Leben zunehmend klimafreundlicher zu gestalten. Die Windkraft auf See und an Land ist fester Bestandteil der Strategie, mit der wir die fossilen Kraftwerke ersetzen. Mittlerweise gehen [95 %] der Neuinvestitionen in unser erneuerbares Geschäftsfeld.
Wie werden Standorte für die Windenergie ausgewählt?
Der Auswahlprozess für geeignete Windparkflächen ist in den Landesplanungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Die Windeignungsflächen werden so ausgewählt, dass die Beeinträchtigungen für Mensch und Natur minimal sind. Nur in diesen Gebieten dürfen Entwickler einen Windpark planen. Zentrales Kriterium für die Effizienz eines Windstandortes ist die Windhöffigkeit, also das Windvorkommen. Darüber geben Daten vom Wetterdienst und speziell durchgeführte Messungen Auskunft. Bei dieser Detailplanung und auch im anschließenden Genehmigungsverfahren müssen eine Vielzahl verschiedener Gutachten durchgeführt werden. Sie stellen sicher, dass der Schutz von Menschen, Tieren und Natur gewährleistet ist.
Ist Windkraft gesundheitsschädlich?
In aller Kürze: Nein. Die staatlichen Vorgaben für die akzeptable Wahrnehmung von Schall, Schatten, und (nächtlichem) Licht orientieren sich an der Gesundheit der Anwohner und müssen in Genehmigungsverfahren im Detail nachgewiesen werden. Ein Thema, das in den vergangenen Jahren viele Menschen verunsichert hat, ist der so genannte Infraschall, also sehr langwellige und für den Menschen nicht bewusst wahrnehmbare Geräusche. Inzwischen wurde in einer ganzen Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen gezeigt, dass es auch hier keine gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen gibt.
Welche Lösungen gibt es, den überschüssigen Strom in windstarken Zeiten sinnvoll zu nutzen?
Um die Stromerzeugung aus regenerativen Energien mit dem Bedarf besser auszubalancieren, gibt es verschiedene Ansätze. Der Ausbau der Übertragungsnetze von Nord nach Süd, ist nur ein Teil der Lösung. Mit dem Ausbau von Speichern hat auch für uns die nächste Phase der Energiewende begonnen. Vattenfall betreibt Pumpspeicherkraftwerke und setzt zunehmend auch Batteriespeicher an Windparks ein. Auch Elektroautos sollen künftig mit Windstrom, der nachts im Überschuss produziert wird, geladen werden. Hier werden immer mehr Einzelmaßnahmen ein zunehmend vernetztes Speichersystem bilden.
Wie verändert ein konkreter Windpark die Landschaft?
Klar ist: Windräder können sich nicht unsichtbar machen. Aber der Einfluss eines Windparks auf die Landschaft ist in jedem Einzelfall unterschiedlich. Um diesen Einfluss abzuschätzen, erstellt Vattenfall Fotomontagen und Simulationen, die die Windenergieanlagen aus verschiedenen Perspektiven in der Landschaft zeigen. So können sich die Anwohner schon vorab ein Bild machen, wie der Windpark die Umgebung verändert. Diese Ansichten erfolgen maßstabsgerecht und werden in der Regel auch von den Genehmigungsbehörden eingefordert.
Wie können Bürger mitentscheiden, wo und wie ein Windpark gebaut wird?
Lange bevor ein konkreter Windpark geplant wird, können sich alle interessierten Bürger an der Regionalplanung der Behörden beteiligen. Denn dort wird festgelegt, wo Windräder langfristig gebaut werden dürfen. Stattfinden sollten dazu öffentliche Gemeinderatssitzungen, Infoveranstaltungen von Gemeinde, Bürgerinitiativen oder Gruppendiskussionen mit Bürgern aus dem Umfeld der möglichen Vorranggebiete. Wenn Vattenfall nach der Auswahl der staatlich bestimmten Vorranggebiete einen konkreten Windpark plant, informieren wir darüber frühzeitig und bieten Dialogveranstaltungen und auch Beteiligungsmöglichkeiten an.
Wie häufig geraten Windenergieanlagen in Brand und warum?
Brandunfälle an Windenergieanlagen sind selten, bei neuen Anlagen kommen sie praktisch gar nicht mehr vor. Wenn ältere Anlagen in Brand geraten, können Blitzschlag, fehlerhafte Elektrik, Funkenflug oder die Überlastung mechanischer Bauteile der Grund sein. Da für jede Windenergieanlage ein umfassendes Brandschutzkonzept vorgelegt werden muss, können kleinere Brände im Maschinenhaus meist sofort gelöscht werden. Wenn das nicht möglich ist, kann die Feuerwehr in Einzelfällen auch entscheiden, die Anlage unter ihrer Kontrolle abbrennen zu lassen. Gerade auf freien Feld ist das zwar spektakulär, aber ungefährlich. In Waldgebieten werden für die Feuerwehr die notwendigen Einsatzräume vorgesehen.
Wie entsteht ein Windpark im Wald?
Insbesondere bewaldete Hügel im Binnenland verfügen wegen ihrer exponierten Lage über besonders gute Windbedingungen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für einen effizienten Betrieb eines Windparks. Die heutigen Windenergieanlagen ragen dabei so weit über die Baumkrone hinaus, dass die Rotorblätter das Leben im Wald nicht stören. Für den Standort der Anlage und Wege werden im Abstimmung mit dem Umweltschutz lediglich zwischen 0,4 und 0,6 Hektar Waldfläche gerodet. Diese Fläche muss vom Betreiber an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden – es darf in der Summe also kein Wald verloren gehen. Grundsätzlich dürfen Windenergieanlagen nur in ökologisch weniger wertvollen Wäldern wie Fichten-Monokulturen gebaut werden. Und wie bei allen Windrädern werden die ökologischen Auswirkungen am Standort im Zuge der Genehmigung im Detail untersucht.
Wie lange läuft eine Windenergieanlage und was passiert danach?
Windenergieanlagen sind auf eine Laufzeit von mindestens zwanzig Jahren ausgelegt. Danach muss der Betreiber die Anlage vollständig – also auch inklusive des Fundaments - zurückbauen. Das Geld für den Rückbau muss schon während der Genehmigung als Sicherheitsleistung eingebracht werden. Alte Windräder lassen sich fast vollständig vom Betonfundament bis zum Turm recyceln. Die Rotorblätter auf Glasfaserbasis werden geschreddert und als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie eingesetzt. Viele Anlagen werden jedoch auch als Gebrauchtmaschinen in andere Länder verkauft.
Wie viel Strom erzeugt eine moderne Windenergieanlage?
Eine moderne Windenergieanlage hat heute oft eine installierte Leistung von rund vier Megawatt. An einem windreichen Standort in Norddeutschland oder auf einem Hügel im Binnenland erzeugt eine solche Anlage etwa 15.000 Megawattstunden pro Jahr. Das entspricht dem Stromverbrauch von etwa 5000 Haushalten in Deutschland.
- Flächenverbrauch 1 ha pro WEA:
-> Für den Bau der Anlage inkl. Zufahrtswege wird in Summe knapp 1 ha Fläche benötigt. Dauerhaft wird jedoch nur eine Fläche von bis zu 0,5 ha für Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung in Anspruch genommen.
Alle vorübergehend beanspruchten Flächen werden wieder aufgeforstet, auch wenn zuvor aufgrund von Windwurf oder Borkenkäferbefall keine Rodung erforderlich war.
Der Eingriff in die ausgeschriebene Waldfläche in Höhe von 1.100 ha beträgt dabei temporär ca. 2% und dauerhaft rund 0,9%. - Wald als Sauerstoffquelle:
-> Wälder mit ihrem gesamte Ökosystem binden Kohlenstoff. Je nach Baumart und Standort kann dies variieren. Als Faustformel kann eine jährliche Annahme von 10 – 13 t CO2 pro ha Wald über alle Altersjahre hinweg angenommen werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat für 2017 ausgerechnet, dass durch die Stromerzeugung aus Windenergie in Deutschland rund 606 Gramm CO2 pro Kilowattstunde eingespart werden. Dieser Wert bezieht sich auf Windräder an Land (On-Shore).
Eine Windenergieanlage im Waidachswald wird voraussichtlich rund 4.500 m² dauerhaft befestigte Fläche in Anspruch nehmen und dabei ca. 15 mio. kWh Strom erzeugen.
Einsparung CO2/a pro WEA:
15 mio. kWh/a 0,600 kg CO2/kWh = 9.000 t CO2/a
Bindung von CO2/a pro WEA Standort:
13 t CO2/ha 0,45 ha = 5,85 t CO2/a
9000 / 5,85 = 1.538 t CO2/a
Eine WEA spart somit rund 1.500 mal mehr CO2 ein, als der Wald auf gleicher Fläche binden könnte.
Quelle: https://www.bundeswaldinventur.de/dritte-bundeswaldinventur-2012/klimaschuetzer-wald-weiterhin-kohlenstoffsenke/
- Stahl für 15 Eifeltürme:
-> Der Eifelturm besteht aus 7.300 t Stahl. In der BILD wurde am Oktober 2022 fälschlicherweise ein Vergleich veröffentlicht, der pro WEA ca. 4000 t Stahl veranschlagte.
Dieser Vergleich wurde kurzerhand vom BWE (Bundesverband Windenergie e.V.) korrigiert und man entschuldigte sich offiziell für diesen Fehler.
Die tatsächliche Menge bei einer heutigen Onshore WEA mit 5MW beträgt rund 600 t Stahl. Damit verringert sich die Stahlmenge für 22 WEA auf <2 Eifeltürme.
Quelle: https://twitter.com/BWEeV/status/1577963053211164672 - Dimensionen für Rotorblätter:
-> angeführt werden Rotoren mit 80 m Länge und 40 t Gewicht pro Flügel.
Tatsächlich werden die Rotorblätter eine Länge von rund 80 m haben, jedoch beträgt das Gewicht pro Flügel, etwa 25 t, also nur knapp über die Hälfte des angegebenen Werts. - Forstwirtschaft als finanzieller Ausgleich des Gemeindehaushalt:
-> Grundsätzlich ist diese Aussage korrekt, jedoch wissen Sie selbst am besten, dass die Einnahmen aus der Forstwirtschaft aufgrund der schlechten Verfassung des Waldes drastisch zurück gegangen sind.
Die Pachteinnahmen aus der Windenergie schaffen hier einen erheblichen Mehrwert für den Gemeindehaushalt. Der dringend erforderliche Waldumbau kann hiermit gleich mit finanziert werden. - Fundamente mit 2.000 m³ und über 600 bzw. 13.200 LKW Fahrten:
-> Heutige WEA mit einem Fundamentdurchmesser von rund 26 m benötigen ca. 800 m³ Beton. Pro Fahrt können rund 8 m³ Beton angeliefert werden.
Das bedeutet es sind etwa 100 anstatt 600 Fahrten pro WEA bzw. 2.200 anstatt 13.200 Fahrten für den gesamten Windpark nötig. Nach Aussage der Fa. Dyckerhoff, einem internationalen Beton und Transportunternehmen, kann die benötigte Menge Beton für eine WEA an einem Tag geliefert werden.
Voraussetzung dafür sind zwei lieferfähige Werke in erreichbarer Nähe der Baustelle.
Quelle: Dyckerhoff Beton für den Windenergieanlagenbau - Dyckerhoff Deutschland - Buzzi Unicem