Hauptmenü
- Gemeinde & Daten
- Rathaus & Gemeinderat
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Kultur
- Wirtschaft & Gewerbe
Neckar-Odenwald-Kreis
Flurbereinigung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord)
Neckar-Odenwald-Kreis
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Flurneuordnungsbehörde, informiert
In der Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) beginnt am Montag, 24. Februar 2025, die Bodenwertermittlung der Grundstücke. Die Wertermittlung der Grundstücke dient als wichtigste Grundlage für die spätere Neuordnung der Grundstücke im Flurneuordnungsgebiet.
Die landwirtschaftlichen Böden werden dabei abhängig von ihrem landwirtschaftlichen Ertrag in Bodenklassen mit Wertverhältniszahlen eingestuft. Für jede Bodenklasse werden zur Überprüfung und Festlegung sogenannte bestimmende Grablöcher der Bodenschätzung in der Örtlichkeit aufgegraben und von landwirtschaftlichen Sachverständigen (Bodenschätzern) begutachtet und beschrieben. Die ausgewählten 24 Grablöcher auf den Gemarkungen Kleineicholzheim, Mittelschefflenz und Oberschefflenz haben eine Tiefe von bis zu 1,00 m und sind 0,50 m breit und 1,50 m lang.
Die 24 Grablöcher werden voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft (TG) ausgehoben und gegen Unbefugte gesichert.
Die Flurneuordnungsbehörde leitet die Wertermittlung und begutachtet die Grablöcher ab dem 24. Februar 2025 zusammen mit den drei Sachverständigen, der TG-Vorstandschaft, der Gemeinde Schefflenz sowie dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Landwirtschaftsbehörde. Die Grablöcher bleiben bis zum Abschluss der Wertermittlung geöffnet, voraussichtlich 14 Tage.
Die Bewirtschafter und Grundstückseigentümer werden hiermit auf die Grablöcher hingewiesen und um Verständnis und Duldung im gemeinschaftlichen Interesse der Flurneuordnungsteilnehmer gebeten.
Nach Abschluss der örtlichen Arbeiten wertet die Flurneuordnungsbehörde die Ergebnisse der Wertermittlung aus uns stellt sie in Karten und Verzeichnissen zusammen.
Diese legt sie öffentlich aus und erläutert sie in einem Anhörungstermin, voraussichtlich im Frühjahr 2026. Nach der Überprüfung möglicher Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung voraussichtlich im Herbst 2026 festgestellt.
Für Auskünfte steht das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Flurneuordnungsbehörde bereit.
Die Ansprechpartner sind:
Frau Stefanie Müller, Telefon 06281/52122340, E-Mail: Stefanie.Mueller@neckar-odenwald-kreis.de und
Frau Melanie Mühmert, Telefon 06281/52122335,E-Mail:Melanie.Muehmert@neckar-odenwald-kreis.de Weitere Informationen zur Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) können auf der Internetseite des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (www.lgl-bw.de/3279) eingesehen werden.
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Flurneuordnungsbehörde
Buchen im Februar 2025