Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Aktuell

Information zur Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuer 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist. Daher wurde eine Neuregelung der Grundsteuer erforderlich. Dabei kann es teilweise zu deutlichen Belastungsverschiebungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage sowie zwischen den einzelnen Nutzungen und örtlichen Lagen der Grundstücke kommen. 
Näheres dazu finden Sie auf der landeseigenen Internetseite www.grundsteuer-bw.de

Themenfeld Frage Antwort Grundlagen / Fundstelle Zuständigkeit
Allgemein Wie läuft das
Grundsteuerverfahren ab?
Der Gutachterausschuss legt den Bodenrichtwert fest. Dieser wird mit der Grundstücksgröße multipliziert, daraus entsteht der
Grundsteuerwert. Dieser wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag im Grundsteuermessbescheid. 
Die Kommune multipliziert den
Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz.
Daraus ergibt sich die Grundsteuer, die im
Grundsteuerbescheid bekannt gegeben wird
§§ 13 ff LGrStG
 
 
 
 
§§ 39 ff LGrStG
 
 
 
 
§§ 50 ff LGrStG
 
Gutachterausschuss
Finanzamt
Gemeinde
Bodenrichtwert   Die Bodenrichtwerte sind in die Datenbank BorisBW eingestellt und können dort abgerufen werden. https://www.gutachterausschuessebw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de      
Aufkommensneutralität Was bedeutet aufkommensneutral? Aufkommensneutral heißt, dass es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen im Jahr 2025
nicht zu einer Erhöhung des
Grundsteueraufkommens bei der Gemeinde gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Auch bei angestrebter Aufkommensneutralität wird es teilweise zu deutlichen
„Belastungsverschiebungen“ kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist.
   

 

Hebesatz Wann wurde der Hebesatz beschlossen und wie lange gilt er? Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat fand am 21.10.2024 statt und tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Der Hebesatz gilt bis zu einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Hebesatzsatzung Gemeinde
Hebesatz Der Hebesatz ist höher als bisher. Also wird durch die
Grundsteuerreform doch „hintenrum“ die
Grundsteuer erhöht!
Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, wurde der Hebesatz entsprechend angepasst.    
Grundsteuerbescheid Warum muss ich jetzt mehr Grundsteuer bezahlen als bisher? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist, daher wurde eine Neuregelung erforderlich. Die
Grundsteuerreform führt zu
Belastungsverschiebungen, da nur noch die Grundstückgröße und nicht die Bebauung maßgeblich ist.
   
Grundsteuerbescheid Warum fehlen Objekte im neuen
Grundsteuerbescheid?
Messbescheide vom Finanzamt liegen der Gemeinde noch nicht vor und konnten deshalb noch nicht berücksichtigt werden. Haben Sie dafür einen Messbescheid vom Finanzamt erhalten, legen Sie uns bitte eine Kopie vor.    
Grundsteuerbescheid Die Grundstücksfläche bzw. die Berechnung des Grundsteuermessbescheids
ist falsch
Die Festsetzung der Fläche bzw. die sonstigen Festsetzungen im Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid)
erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die                Gemeindeverwaltung ist bis zu einer möglichen Änderung an den bestehenden o.g.
Grundlagenbescheid gebunden. Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt.
  Finanzamt
Grundsteuerbescheid Warum habe ich den Grundsteuerbescheid erhalten (und nicht meine
Miteigentümer/Miterben)?
Mehrere Personen sind nach § 10 Abs. 2 LGrStG
Gesamtschuldner. Wir haben Sie als einen der Gesamtschuldner als Zustellungsbevollmächtigten ausgewählt.
§ 10 Abs. 2 LGrStG Gemeinde
Grundsteuerbescheid Mir gehört das Grundstück nicht/nicht mehr. Warum erhalte ich den
Grundsteuerbescheid?
Diese Angaben wurden vom Finanzamt im
Messbescheid festgesetzt. Wenn diese nicht richtig sind, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. 
 
  Finanzamt
    Bei Eigentumswechsel: Aufgrund des Kaufvertrags erstellt das Finanzamt einen neuen Messbescheid zum 1. Januar des auf den Kauf folgenden Jahres. Bis zur Bearbeitung durch das Finanzamt bleiben Sie steuerpflichtig. Sobald der Messbescheid des Finanzamtes vorliegt, erhalten Sie von uns einen Aufhebungsbescheid. Zuviel gezahlte Grundsteuer werden wir Ihnen erstatten.    
Rechtsbehelfe Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren? Gegen Bescheide der Gemeinde kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden, sofern ein falscher Hebesatz oder falsche Übernahme des Messbetrags Grund des Widerspruches ist. 
 
Sofern sich Bedenken ausschließlich gegen den
Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Messbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrag) richten, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig (und auch nicht sinnvoll).
       
Gegen die Bescheide des Finanzamts
(Grundsteuerwertbescheide und
Grundsteuermessbescheide) kann beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch eingelegt werden. 
 
§ 351 Abs. 2 AO
§ 70 VwGO
Gemeinde  Finanzamt 
Rechtsbehelfe Muss ich die Grundsteuer bezahlen, wenn ich Einspruch beim Finanzamt bzw. Widerspruch bei der
Gemeinde eingelegt habe?
Ein Einspruch (Finanzamt) bzw. Widerspruch (Gemeinde) entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit Aussicht auf Erfolg besteht, ändert die Gemeinde den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel bezahlte Grundsteuer. § 361 AO
§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Gemeinde