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Informationen zur Grundsteuer 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist. Daher wurde eine Neuregelung der Grundsteuer erforderlich. Dabei kann es teilweise zu deutlichen Belastungsverschiebungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage sowie zwischen den einzelnen Nutzungen und örtlichen Lagen der Grundstücke kommen.
Näheres dazu finden Sie auf der landeseigenen Internetseite www.grundsteuer-bw.de
Themenfeld | Frage | Antwort | Grundlagen / Fundstelle | Zuständigkeit |
Allgemein | Wie läuft das Grundsteuerverfahren ab? |
Der Gutachterausschuss legt den Bodenrichtwert fest. Dieser wird mit der Grundstücksgröße multipliziert, daraus entsteht der Grundsteuerwert. Dieser wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag im Grundsteuermessbescheid. Die Kommune multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Daraus ergibt sich die Grundsteuer, die im Grundsteuerbescheid bekannt gegeben wird |
§§ 13 ff LGrStG §§ 39 ff LGrStG §§ 50 ff LGrStG |
Gutachterausschuss Finanzamt Gemeinde |
Bodenrichtwert | Die Bodenrichtwerte sind in die Datenbank BorisBW eingestellt und können dort abgerufen werden. https://www.gutachterausschuessebw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de | |||
Aufkommensneutralität | Was bedeutet aufkommensneutral? | Aufkommensneutral heißt, dass es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen im Jahr 2025 nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens bei der Gemeinde gegenüber dem Jahr 2024 kommt. Auch bei angestrebter Aufkommensneutralität wird es teilweise zu deutlichen „Belastungsverschiebungen“ kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. |
Hebesatz | Wann wurde der Hebesatz beschlossen und wie lange gilt er? | Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat fand am 21.10.2024 statt und tritt ab 01.01.2025 in Kraft. Der Hebesatz gilt bis zu einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat. | Hebesatzsatzung | Gemeinde |
Hebesatz | Der Hebesatz ist höher als bisher. Also wird durch die Grundsteuerreform doch „hintenrum“ die Grundsteuer erhöht! |
Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, wurde der Hebesatz entsprechend angepasst. | ||
Grundsteuerbescheid | Warum muss ich jetzt mehr Grundsteuer bezahlen als bisher? | Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist, daher wurde eine Neuregelung erforderlich. Die Grundsteuerreform führt zu Belastungsverschiebungen, da nur noch die Grundstückgröße und nicht die Bebauung maßgeblich ist. |
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Grundsteuerbescheid | Warum fehlen Objekte im neuen Grundsteuerbescheid? |
Messbescheide vom Finanzamt liegen der Gemeinde noch nicht vor und konnten deshalb noch nicht berücksichtigt werden. Haben Sie dafür einen Messbescheid vom Finanzamt erhalten, legen Sie uns bitte eine Kopie vor. | ||
Grundsteuerbescheid | Die Grundstücksfläche bzw. die Berechnung des Grundsteuermessbescheids ist falsch |
Die Festsetzung der Fläche bzw. die sonstigen Festsetzungen im Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die Gemeindeverwaltung ist bis zu einer möglichen Änderung an den bestehenden o.g. Grundlagenbescheid gebunden. Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt. |
Finanzamt | |
Grundsteuerbescheid | Warum habe ich den Grundsteuerbescheid erhalten (und nicht meine Miteigentümer/Miterben)? |
Mehrere Personen sind nach § 10 Abs. 2 LGrStG Gesamtschuldner. Wir haben Sie als einen der Gesamtschuldner als Zustellungsbevollmächtigten ausgewählt. |
§ 10 Abs. 2 LGrStG | Gemeinde |
Grundsteuerbescheid | Mir gehört das Grundstück nicht/nicht mehr. Warum erhalte ich den Grundsteuerbescheid? |
Diese Angaben wurden vom Finanzamt im Messbescheid festgesetzt. Wenn diese nicht richtig sind, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. |
Finanzamt | |
Bei Eigentumswechsel: Aufgrund des Kaufvertrags erstellt das Finanzamt einen neuen Messbescheid zum 1. Januar des auf den Kauf folgenden Jahres. Bis zur Bearbeitung durch das Finanzamt bleiben Sie steuerpflichtig. Sobald der Messbescheid des Finanzamtes vorliegt, erhalten Sie von uns einen Aufhebungsbescheid. Zuviel gezahlte Grundsteuer werden wir Ihnen erstatten. | ||||
Rechtsbehelfe | Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren? | Gegen Bescheide der Gemeinde kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden, sofern ein falscher Hebesatz oder falsche Übernahme des Messbetrags Grund des Widerspruches ist. Sofern sich Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Messbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrag) richten, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig (und auch nicht sinnvoll). Gegen die Bescheide des Finanzamts (Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide) kann beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch eingelegt werden. |
§ 351 Abs. 2 AO § 70 VwGO |
Gemeinde Finanzamt |
Rechtsbehelfe | Muss ich die Grundsteuer bezahlen, wenn ich Einspruch beim Finanzamt bzw. Widerspruch bei der Gemeinde eingelegt habe? |
Ein Einspruch (Finanzamt) bzw. Widerspruch (Gemeinde) entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit Aussicht auf Erfolg besteht, ändert die Gemeinde den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel bezahlte Grundsteuer. | § 361 AO § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO |
Gemeinde |