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1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.449.027 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.449.027 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.386.438 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.064.440 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
321.998 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.196.320 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.518.318 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-321.998 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
0 |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: 200.000 EUR.
Billigheim, den 27.11.2024
Martin Diblik
Bürgermeister u. Verbandsvorsitzender