Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Aktuell

Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer

Auf Grund von S 4 der Gemeindeordnung und SS 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg in Verbindung mit SS 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und SS 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Schefflenz am 21.10.2024 folgende Satzung beschlossen:

S 1 Steuererhebung

(1)   Die Gemeinde Schefflenz erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für BadenWürttemberg.

(2)   Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Schefflenz und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Schefflenz.

S 2 Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
für die Grundsteuer

2.
a)      für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 615 v.H.,
b)      für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

           2. für die Gewerbesteuer auf                                                                       380 v.H.
der Steuermessbeträge.

S 3 Geltungsdauer
Die in S 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025 .

S 4 Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des S 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig

a)      am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;

b)      am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.

         Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

gez. Rainer Houck

Bürgermeister