Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Aktuell

Ablagerung von Grün- und Rasenschnitt im Gewässerrandstreifen

Ablagerung von Grün- und Rasenschnitt im Gewässerrandstreifen
 
Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Gewässeranlieger vermehrt Grün- und Rasenschnitt direkt an der Böschung des Gewässers entlang der angrenzenden Grundstücke ablagern. Dies ist nicht zulässig.
Der Gewässerrandstreifen im Sinne des § 38 WHG umfasst den Abstand zum Gewässer innerorts mind. 5 Meter und außerorts mind. 10 Meter. Jegliche Ablagerung von Kompost, Holzlager, Grünschnitt, Rasenschnitt und sonstigen Gegenständen im Gewässerrandstreifen ist verboten.
Gegenstände, Holz und ähnliches, die zu nah am Gewässer gelagert werden, können abgeschwemmt werden und sich an Engstellen wie Brücken und Wehren verkeilen.

Das Wasser kann nicht mehr abfließen und tritt über die Ufer, wobei Schäden durch Hochwasser entstehen können.
Bei Ablagerungen von Grün- und Rasenschnitt oder Kompostabfall handelt es sich um organische Ablagerungen.

Dies kann in Folge von Sickerwasser zu erhöhten Nähr- und Schadstoffeinträgen ins Wasser und somit zur Gewässerverunreinigung führen. Das ökologische Gleichgewicht und der Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind gefährdet. Kompost und Rasenschnitt gehören nicht am Gewässer entsorgt, sondern an den dafür vorgesehenen Stellen.
Gras und Rasenschnitt: Dies kann in ein separates Fahrsilo das Günter Weiser extra zur Verfügung stellt und durch ein Hinweisschild gekennzeichnet hat, gebracht werden.

Das Fahrsilo befindet sich bei der Maschinenhalle von Günter Weiser im Anschluss an das landwirtschaftliche Anwesen der Familie Weiser im Rennweg im Ortsteil Mittelschefflenz.

Dies gilt für die Bürger aller 4 Ortsteile. Reisig, Baumschnitt und Ähnliches können natürlich weiterhin auf den Grüngutplatz verbracht werden. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit mit dem Ordnungsamt, Tel. 06293-920030, in Verbindung setzten.