Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Aktuell

Abräumung von Gräbern auf den Friedhöfen nach Ablauf der Ruhefrist

Nach der derzeit geltenden Friedhofssatzung beträgt die Ruhefrist in der Gemeinde Schefflenz für Erdbestattungen 25 Jahre und für Feuerbestattungen 20 Jahre.
Nach Ablauf der Ruhefrist kann der/die Nutzungsberechtigte die Grabstätte selbst abräumen oder durch den gemeindlichen Bauhof gegen eine Gebühr abräumen lassen.
Die Abräumung eines Grabes muss dem Friedhofsamt zwingend angezeigt werden. Hierbei ist mitzuteilen, wann und durch wen (z.B. Firmenname) die Abräumung erfolgt.
Gräberabräumungen durch den Bauhof finden jährlich zu Ostern und Allerheiligen statt. Hierfür ist ein schriftlicher Abräumungsantrag des Nutzungsberechtigten notwendig. 


Die eigentlichen Abräumungsarbeiten durch den Bauhof auf den Friedhöfen beginnen 14 Tage vor dem jeweiligen Feiertag. 


Termine Abräumung 2024
Ostern: 29.3.2024
Allerheiligen: 1.11.2024
Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie im Friedhofsamt unter Tel. 06293/930-31.