Gemeinde Schefflenz

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Gemeinde Aktuell

Landesfamilienpass


Hier: Gutscheinkarten für das Jahr 2024
Inhaber des Landesfamilienpasses können die Gutscheinkarten für das Jahr 2024
ab sofort im Bürgerbüro der Gemeinde Schefflenz abholen.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die:
– mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben;
– nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeld-
berechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
– mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
– kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens
einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit
mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Familien aus der Ukraine sind ALGII-berechtigt und können somit – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch den Landesfamilienpass erhalten.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2024 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser
und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Weitere Gutscheine für Kunsthallen, Schlösser und Museen, Erlebnis- und Freizeitparks sind in Form von Ermäßigungen und kostenfreier Eintritte enthalten.
Auf der Homepage des Ministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales
/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen und nicht-
staatlichen Einrichtungen bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.