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(FSS) im Ortsteil Oberschefflenz
Aufgrund § 14 Abs. 1 SchfHwG ist der zuständige bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfeger verpflichtet persönlich zweimal während des
Zeitraums seiner Bestellung (7 Jahre) sämtliche Anlagen in den
Gebäuden Ihres Bezirks in denen Arbeiten nach den Rechtsverordnungen
nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie nach der Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder nach den landesrechtlichen
Bauordnungen durchzuführen sind, und prüfen die
Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen (Feuerstättenschau =
Prüfung der Schornsteine und Feuerungsanlagen auf ihre Betriebsund
Brandsicherheit).
Die FSS dient Ihrer Sicherheit, sie bezieht sich auf den vorbeugenden
Brandschutz sowie auch auf Leben und Gesundheit. Hierzu ist
der Zutritt zu sämtlichen Räumen, durch die Schornsteine führen,
oder Feuerstätten aufgestellt sind, erforderlich. Der bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfeger bittet, die Eigentümer ihre Mieter über die
FSS in Kenntnis zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass der
Zutritt zu allen Räumen einschließlich der Speicher und Kellerräume
möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis, wenn vorhandene Mängel
schriftlich festgehalten werden.
Die FSS findet ab Mittwoch, 4.4.2018 und in den folgenden 7
Wochen statt.
Sollten Sie nicht zu hause sein, beachten Sie bitte die Anmeldezettel
und vereinbaren Sie im Verhinderungsfall rechtzeitig
einen Ersatztermin mit mir.