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Eine weitere wichtige Reform in der Justiz des Landes Baden Württemberg tritt zum
01.01.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden die staatlichen Notariate im Land
aufgelöst. Die Aufgaben der bisherigen Amtsnotariate werden ab diesem Zeitpunkt -
mit Ausnahme der Nachlasssachen- nur noch von freien Notaren wahrgenommen.
Die Zuständigkeit für Nachlasssachen geht dann auf die Amtsgerichte über. Die
Amtsgerichte sind mit Vollzug dieser Reform bundeseinheitlich zuständige Nachlassgerichte.
Im Bezirk des Landgerichts Mosbach wird es bei den Amtsgerichten Mosbach und
Tauberbischofsheim Abteilungen für Nachlasssachen geben. Das Amtsgericht Mosbach
wird als Nachlassgericht zuständig sein für den Bezirk des Amtsgerichts Mosbach
und zusätzlich für die Bezirke der Amtsgerichte Buchen und Adelsheim. In diesen
Bezirken waren die Notariate Walldürn, Adelsheim, Buchen und Aglasterhausen
vor der Reform die zuständigen Nachlassgerichte.
Die Aufgaben der Nachlassgerichte haben sich nicht geändert.
Auch die Zuständigkeiten und Aufgaben der örtlichen Standesämter haben sich
durch diese Neuordnung nicht geändert. Sie bleiben daher im bisherigen Umfang im
Sterbefall Ansprechpartner der Beteiligten, und haben weiter ihre Aufgaben im gesetzlich
gleich gebliebenen Rahmen zu erfüllen.
Das Nachlassgericht Mosbach befindet sich im Lohrtalweg 2. Die Postanschrift lautet
Hauptstraße 110, 74812 Mosbach. Für eine persönliche Vorsprache ist bis auf Weiteres
eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig (Tel. 06261/87-0).
Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Mosbach ist eine Abteilung, die neu aufgebaut
werden muss. Von den bisher zuständigen Notariaten werden die noch nicht
abgeschlossenen Verfahren übernommen. Da es keine Datenmigration gibt, müssen
diese Altverfahren aktenmäßig nochmals gesondert erfasst und bearbeitet werden.
Die Mehrzahl der Mitarbeiter wird erst im Laufe des Januars 2018 eine Schulung für
das verwendete Softwareprogramm erhalten. Es ist daher damit zu rechnen, dass es
in den ersten Wochen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Hierfür
wird das rechtssuchende Publikum um Verständnis gebeten.
Nicht nur die Bediensteten, sondern auch die Verwaltung des Amtsgerichts Mosbach
werden ihr Möglichstes tun, um zeitnah zu einem geregelten Arbeitsablauf mit kurzen
Bearbeitungszeiten zu kommen.
Hark
Pressereferentin