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Flurbereinigung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord)
Neckar-Odenwald-Kreis
Az.: 2.14-3279/B 01.11
Einladung zur Aufklärungsversammlung über die geplante Flurbereinigung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord), Neckar-Odenwald-Kreis
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als untere Flurbereinigungsbehörde beabsichtigt, in der Gemeinde Schefflenz zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen.
Das Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich von der Gemeinde Schefflenz die westlichen und nordwestlichen Teile der Gemarkung Oberschefflenz, ferner die nördlich der B 292 liegenden Teile der Gemarkung Mittelschefflenz umfassen. Auch liegen wenige Grundstücke in den Gewannen Lange Riemen, Acht Morgen, Binsenbüschlein und Dornhecke auf Gemarkung Kleineicholzheim im Verfahrensgebiet. Das Verfahrensgebiet wird eine Fläche von etwa 451 ha haben.
Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets liegt vom 23.10.2017 bis 14.11.2017 im Rathaus in Mittelschefflenz zur Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung und die Karte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3279) eingesehen werden.
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden hiermit zur Aufklärungsversammlung am
Dienstag, den 14.11.2017 um 19.30 Uhr
im Rathaus, Mittelstraße 47 in Mittelschefflenz
eingeladen.
Dort wird eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der vo-raussichtlichen Kosten und der Fördermöglichkeiten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 des Flurberei-nigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546)).