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Bodenrichtwerte der Gemeinde Schefflenz zum Stichtag 31.12.2016
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die nachfolgend aufgeführten Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 für den Bereich der Gemeinde Schefflenz mit den Gemarkungen Ober-, Mittel- und Unterschefflenz sowie Kleineicholzheim ermittelt und in seiner Sitzung am 09.05.2017 beschlossen.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute oder bebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schefflenz unter www.schefflenz.de veröffentlicht.
Außerdem steht für nähere Auskünfte die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Gemeinde Schefflenz, Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz, Frau Millinger, Zimmer Nr. 4, Tel. 06293/9200-14 oder martina.millinger(@)schefflenz.de, zur Verfügung.
Schefflenz, den 18. Mai 2017
gez.
Werner Kist
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Auf den Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstaße 47 wird verwiesen.