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Strukturwandel im Gewerbe
Um den Strukturwandel im Bereich des Gewerbes seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs darzustellen, ist der Blick in eine „Liste der genehmigten Gewerbe- und Handelsbetriebe“ mit Stand vom 1.3.1947 hilfreich. Die sich in dem Aktenbündel mit der Signatur A 143 im Gemeindearchiv befindende Zusammenstellung für Oberschefflenz ist in drei Bereiche gegliedert: I. Handwerker, II. Handel, Großhandel usw. und III. Sonstige Berufe, Handelsvertreter usw. Die Zuordnung scheint allerdings nicht in allen Fälle sinnvoll. Der bei Weitem umfangreichste Teil ist der der Handwerker, von denen insgesamt 41 aufgeführt sind. Im Teil II. finden sich 10 Eintragungen, im Teil III. (mit handschriftlichen Ergänzungen) 13. In einer eigenen Rubrik sind die Daten eingetragen, zu denen die jeweiligen Gewerbe genehmigt wurden. Diese reichen von 1895 bis ins Jahr der Liste 1947.
Die Handwerker teilen sich auf in 11 Schneidereien, 5 Gastwirte, wobei der eine noch eine Brennerei besaß, ein weiterer auch Metzger war, ein Dritter auch Friseur und nur 2 keinen weiteren Beruf hatten, 4 Schuhmacher mit Verkauf von Schuhen, 4 Schreinereien, 2 Schmiede, 2 Töpfer, 2 Maler, 2 Sattler, 2 Wagner sowie jeweils 1 Blechner, Müller, Kunststeinfabrikant, Küfer, Korbmacher, Wandergewerbe mit kunstgewerblichen Gegenständen, Bäcker, Metzger, Maurer, Zimmermann und eine Radio- und Elektrowerkstatt.
Im Bereich Handel finden sich ein Viehhändler, ein Fahrradhändler und –reparateur, zwei Kohlenhändler und allein sieben Geschäfte mit Kolonialwaren, von denen fünf noch die Bezeichnung Gemischtwaren tragen, eine davon „Kurz-, Weiß- und Wollwaren.“
Im Bereich „Sonstige“ ist ein weiterer Wirt aufgeführt, dann ein Handelsvertreter in Farben, ein solcher in Farben und Ölen, ein Dentist, ein Arzt und ein Kastrierer.
Dass eine solche Liste nur eine Momentaufnahme sein kann, versteht sich von selbst. Ob die Liste durch eine „Mietwaschküche“ erweitert werden muss, geht aus den Akten leider nicht hervor. Auf jeden Fall wurde ein Antrag dafür gestellt. Um zu zeigen, welche Einzelschicksale sich hinter den statistischen Zahlen verbergen, sie hier dieser Antrag vom 19.2.1948 wörtlich zitiert:
„Auf dem Grundstück Lgb. Nr. 8980 Erbanteil meiner Frau Melanie X geb. X beabscihtige ich, eine Mietwaschküche zu erstellen.
Die erforderliche Betriebseinrichtung ist bereits vorhanden. Ebenso kann das Baumaterial beschafft werden.
Ich möchte noch besonders darauf hinweisen, dass ich weder heute noch in Zukunft eine Wohnung in Oberschefflenz beanspruche, da ich eine ständige Wohnung in Neckarzimmern besitze. Gegebenenfalls kann ich dies der Gemeinde Oberschefflenz schriftlich geben.
Für die Arbeit in der Waschküche würde ich eine Frau bezw. ein Mädchen aus Oberschefflenz einstellen. Auch für dieses würde ich mich schriftlich verpflichten.
Zum Schluß möchte ich noch anführen, dass ich schwerbeschädigt (oberschenkelamputiert 80 %) bin.
Im Hinblick auf die vorstehend aufgeführten Punkte bitte ich den Gemeinderat höflich um seine Genehmigung.
Hochachtungsvoll
Rudolf X.“
Mit Bleistift findet sich auf dem Schreiben noch als Notiz von Gemeindeseite der Satz:
„Die Stellungnahme des Gemeinderats wird von der notarischen Regelung abhängig gemacht und von der Eintragung ins Grundbuch.“ Angefügt ist eine „Kreisverordnung“, die auf vier DIN-A-4 Seiten die „Beschaffenheit, die Einrichtung und den Betrieb von Waschküchen (Wäschereien) und Mangelstuben“ regelt.