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Das Gabholz, die Brennholzpolter und der Schlagraum müssen bis 30.4.2017 abgefahren werden. Der Abfuhrtermin ist auf der Rechnung beziehungsweise auf dem Schlagraumabgabezettel vermerkt. Die Gemeinde bittet um Einhaltung des Termins, damit im Wald wieder Ruhe für das Wild eintritt.
Holz, das bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgefahren ist, geht vereinbarungsgemäß wieder in das Eigentum der Gemeinde über.