Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Archiv

Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Adelsheim (B292)

Neckar-Odenwald-Kreis
L A N D R A T S A M T
Flurneuordnung und Landentwicklung

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Adelsheim (B292) Neckar-Odenwald-Kreis

Az.: 2.14 - 2638/ B 01.21 - Änderungsbeschluss Nr.3 vom 30.01.2017

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als untere Flurbereinigungsbehörde ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Adelsheim (B292) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) an.
Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen:
Von der Stadt Adelsheim, Gemarkung Adelsheim, Neckar-Odenwald-Kreis die Grundstücke Flst. Nr. 2756, 2757, 2760, 2760/1, 5120, 5180, 5181, 5188/1, 5190, 5191, 5192, 5201, 5202, 5203, 5203/1, 5204, 5205, 5206, 5207, 5208, 5209, 5217, 5218, 5219, 5220, 5221, 5222, 5223, 5224, 5224/1, 5224/2, 5225, 5225/1, 5227, 5228, 5228/1, 5229, 5230, 5231, 5232, 5233, 5234, 5235, 5236, 5237, 5238, 5239, 5240, 5241, 5242, 5365, 5378, 5379, 5380, 5381, 5382, 5386, 5387.
Die Fläche der ausgeschlossenen Grundstücke beträgt rd. 27 ha.
Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von rund 1215 ha.
So weit im ausgeschlossenen Gebiet Anlagen oder Maßnahmen durch das Landes-amt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg - obere Flurberei-nigungsbehörde - nach § 41 Abs. 3 FlurbG festgestellt oder nach § 41 Abs. 4 ge-nehmigt wurden, wird die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung hiermit insoweit widerrufen.
2. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat lang - vom 1. Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus in Adelsheim, Marktstraße 7 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tage nach der Bekanntgabe sämtli-cher Unterlagen in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte auf der Internetsei-te des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2638) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider-spruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Sitz des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis, Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach oder bei
jeder anderen Dienststelle des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Be-schlusses.
Begründung
Die Ausschließung der Grundstücke ist erforderlich, da diese Grundstücke in einem Be-schleunigten Zusammenlegungsverfahren neu geordnet werden sollen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu der Änderung des Flurbereinigungsgebiets gehört worden.