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In dem Gemeindearchiv von Schefflenz gibt es auch Akten über ausgewanderte Schefflenzer bzw. Kleineicholzheimer. Wer wissen möchte, ob Verwandte im 19. oder 20. Jahrhundert z. B. in die USA ausgewandert sind, kann sich an die gemeindlichen Archivpfleger wenden, die dann überprüfen können, ob diesbezügliche Angaben im Archiv vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein, können solche Akten im Gemeindearchiv eingesehen werden.
Für Kleineicholzheim gibt es ein Aktenfaszikel, das sich mit der Entlassung aus dem Badischen Staatsverband beschäftigt und Akten aus den Jahren 1845 bis 1910 enthält. In einer für das Jahr 1851 zusammengestellten Liste sind allein 17 Familien mit 70 Personen aufgeführt, die sich zur Auswanderung angemeldet haben. Später wurde die Liste gar auf 82 Personen erweitert. Die Entlassung aus dem Staatsverband musste vom Bezirksamt in Adelsheim genehmigt werden. In einem Fall aus dem Jahr 1855 ließ aber der Gemeinderat eine Katharina X. auswandern und ermöglichte dies auch durch eine unterstützende Geldzahlung. Das gefiel dem Amt in Adelsheim überhaupt nicht, und das folgende Schreiben ging an den Gemeinderat:
„Dem Gemeinderathe von Kleineicholzheim wird erwiedert, es sey eine auffallende Ordnungswidrigkeit, dass er die Katharina X. fortgeschafft habe, obgleich die amtliche Genehmigung dazu nicht ertheilt war. Ebensowenig war der Gemeinderath befugt, vor Ertheilung der Auswanderungserlaubniß, Aufwand für die Katharina X. aus der Gemeindekasse zu nehmen. Wegen dieser Ordnungswidrigkeiten wird Bürgermeister X. in eine Strafe von 6 Gulden und jedes Mitglied des Gemeinderaths in eine solche von 3 Gulden verurtheilt.“
Das war keine geringe Strafe. Die Ortsbehörde wandte sich deswegen an das Bezirksamt mit der Versicherung, sie wolle sich „künftig allen Ungehorsams gegen obrigkeitliche Anordnungen“ enthalten und „sich einer gewissenhaften Dienstführung befleißigen.“ Daraufhin reduzierte das Adelsheimer Amt die Strafen für den Bürgermeister auf 2 Gulden und die für die Gemeinderäte auf je einen Gulden.
Warum aber war das Bezirksamt gegen die Auswanderung der Katharina X.? Die Vorschriften für die Einwanderung in die USA sahen vor, dass vor allem gesunde und arbeitsfähige Menschen kommen durften. Bei der persönlichen Antragstellung in Adelsheim bemerkte der zuständige Beamte, „dass dieselbe [Katharina X] nicht nur ein schwächliches Aussehen, sondern auch so schwache Geisteskräfte hat, dass zu bezweifeln ist, dass sie in Amerika ausgeschifft werden darf.“
Da sich keine weiteren Akten zu diesem Fall im Archiv befinden, darf man davon ausgehen, dass die Beschuldigten ihre Strafe bezahlt haben und damit der Fall dann zu Akten gelegt werden konnte. Was aus der Katharina X. geworden ist, ist leider nicht bekannt.
(Die Namen der Betroffenen stehen natürlich in den Akten, werden aber hier aus Gründen der Diskretion nicht mitgeteilt.)