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Am 15.2.2025 werden folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig
Besonderheit bei der Hundesteuer 2025
Die Hundesteuer ist am 28.2.2025 zur Zahlung fällig.
Denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, sofern Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.