Gemeinde Schefflenz

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Hauhaltsjahr 2025:

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Hauhaltsjahr 2025:
 
Die     von     der     Verbandsversammlung    am     27.11.2024     beschlossene            nachfolgende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025, wird in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich  04.02.2025  während  der  Öffnungszeiten  im  Rathaus  Billigheim,  Sulzbacher Straße  9,  74842 Billigheim,  Zimmer  Nr.  10,  öffentlich  ausgelegt.  Das  Landratsamt  hat  mit Verfügung vom 10.12.2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. 
 
Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Gruppenkläranlage Schefflenztal“ für das Haushaltsjahr 2025 
 
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 79 der  Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 27.11.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: 
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 
Der Haushaltsplan wird festgesetzt 

1.  im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                     EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.449.027
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.449.027
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0

 

       
       

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2.  im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von  1.386.438
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von  1.064.440
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
321.998
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.196.320
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.518.318
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
-321.998
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
0
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

 

       
       

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
0

 
 
 
 

 

 

§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf:  0 EUR.
 
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen  
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre  
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf:           0 EUR.                       
 
§ 4 Kassenkredite


 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:                  200.000 EUR.


 
Billigheim, den 27.11.2024 
Martin Diblik 
Bürgermeister u. Verbandsvorsitzender