Gemeinde Schefflenz

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"Grundsteuer ab 2025 sowie Vorauszahlungen für Wasser- und Abwassergebühren"

Grundsteuer 2025
Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Schefflenz für das Jahr 2025 werden allen Steuerpflichtigen im Januar 2025 zugestellt. Die Grundsteuer wird nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes (Erhebungsjahre ab 2025) festgesetzt und erhoben. Besteuerungsgrundlage ist der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert (Erhebungsjahre ab 2025) und der Steuermessbetrag.
 
Die Gemeinde Schefflenz macht alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die Grundsteuer zum 15.2., 15.5., 15.8. sowie zum 15.11.2025 ohne weitere Aufforderung fällig ist (Jahreszahler und Kleinbeträge abweichend). Die Beträge und Fälligkeiten sind im Grundsteuerbescheid aufgeführt. Sollten Sie nicht am Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen, sorgen Sie bitte dafür, dass die Beträge fristgerecht gezahlt werden.
Durch die Grundsteuerreform und die damit verbundenen Umstellungen liegen den Gemeinden leider noch nicht für alle Steuerpflichtigen die für die Besteuerung relevanten Daten vor. So kann es vorkommen, dass für einzelne Steuerpflichtige der Grundsteuerbescheid nach neuem Recht noch nicht im Januar zugestellt wird. Wir hoffen, dass alle offenen Fälle im Laufe des Jahres nachgearbeitet werden können.
Auf den Aushang an der Verkündungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, wird hingewiesen.
 
Vorauszahlungsmitteilungen Wasser- / Abwasser
Alle Gebührenpflichtigen erhalten im Januar 2025 die Mitteilung über die Vorauszahlungen 2025. Die Fälligkeiten der Vorauszahlungen sind der 15.02., 15.05., 15.08. und der 15.11.2025.
Sollten Sie nicht am Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen, sorgen Sie bitte dafür, dass die Beträge fristgerecht gezahlt werden.