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Bebauungsplan „Wohnen und Pflegen“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von landwirtschaftlichen Abfällen, Gartenabfällen und Holzabfällen nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig ist.
Montag, 17. Oktober 2022, 19.00 Uhr, Sitzungssaal Rathaus Schefflenz