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Inhaber des Landesfamilienpasses können die Gutscheinkarten für das Jahr 2017
ab sofort im Bürgerbüro der Gemeinde Schefflenz abholen.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft:
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern leben;
- nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden
Kind zusammenleben;
- mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, das mindestens 50
v.H. Erwerbsminderung besitzt zusammenleben;
- SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem
kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben; oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit
mindestens einem Kind zusammenleben.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2017 und unter Vorlage des
Landesfamilienpasses insgesamt im Jahr 2017 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser
und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem
ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein
abzugeben.
Weitere Gutscheine für Kunsthallen, Schlösser und Museen, Erlebnis- und Freizeitparks sind
in Form von Ermäßigungen und kostenfreier Eintritte enthalten.