Gemeinde Schefflenz

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Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinde Schefflenz
Ortsteil Mittelschefflenz
Bebauungsplan „Mittelstraße“ (Heilungsverfahren) gem. § 215a BauGB
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Schefflenz hat in öffentlicher Sitzung am 13.5.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Mittelstaße“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Mittelschefflenz mit Datum vom 24.4.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
 

Ziel und Zweck der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, eine dem örtlichen Eigenbedarf entsprechende Anzahl an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Mittelschefflenz zu entwickeln und attraktive, ca. 6 – 7 Ar große Wohnbaugrundstücke zur Einfamilienhausbebauung sowie zwei Wohnbaugrundstücke mit einer möglichen Mehrfamilienhausbebauung zur Verfügung stellen zu können. Es soll dabei eine an den dörflich geprägten Ortsteil angepasste Wohnbebauung ermöglicht werden mit einer maßvollen Verdichtung am Ortsrand.
In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2021 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Mittelstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Die hierbei zu beachtenden Zulässigkeitsmerkmale wurden erfüllt. Im Jahr 2022 wurde der Vorentwurf beschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Jahr 2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und zur Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 für Recht erkannt, dass die Entwicklung von Bauland im Außenbereich nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden darf.
Nach Auffassung des Gerichts verstößt die entsprechende Verfahrensregelung im Baugesetzbuch (§ 13b BauGB) gegen Vorgaben des Europarechts.
Um Rechtsklarheit für die gemäß §13b BauGB begonnenen Verfahren zu schaffen, wurde der § 215a BauGB eingeführt. Darin wird geregelt, dass die „Bebauungsplanverfahren nach § 13b, […] die vor Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet wurden, […] nach Maßgabe des Absatzes 3 im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a abgeschlossen werden [können] […].“
Aufgrund der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung und zur angemessenen Berücksichtigung der Umweltbelange wurde eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt und den Unterlagen als Anlage beigefügt. Aufgrund des bereits vorliegenden Fachbeitrags „Bewertung und Beschreibung der Umweltbelange“ wird bereits von voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ausgegangen. Daher erfolgt keine separate vorangestellte Vorprüfung des Einzelfalls.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht und Fachbeitrag Artenschutz sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 24.06.2024 bis 26.07.2024 (jeweils einschließlich)
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:


www.schefflenz.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:
– Fachbeitrag Artenschutz des Ingenieurbüros für Umweltplanung Wagner + Simon Ingenieure vom 28.11.2022/9.1.2024
– Umweltbericht des Ingenieurbüros für Umweltplanung Wagner + Simon Ingenieure vom 19.4.2024
– Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltplanung 
Wagner + Simon Ingenieure vom 19.4.2024
– Fachbeitrag Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange des Ingenieurbüros für Umweltplanung 
Wagner + Simon Ingenieure vom 28.11.2022
– Stellungnahme des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis vom 22.3.2022/3.4.2023/7.3.2024 
Fachdienst Baurecht, Untere Naturschutzbehörde, Technische Fachbehörde Grundwasserschutz, Oberirdische Gewässer, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz, Altlasten und Abfall, Kreisbrandmeister, Forst, Gewerbeaufsicht, Gesundheitswesen, Straßen, ÖPNV, Landwirtschaft, Flurneuordnung, Vermessung.
– Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Raumordnung vom 8.3.2022
– Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Verkehr vom 25.02.2022
– Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer vom 12.2.2024
– Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 22.2.2022
– Stellungnahme des NABU Schefflenztal vom 23.2.2022
– Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Bergbau und Rohstoffe vom 26.2.2024
– Stellungnahme Bürger/innen vom 7.3.2022, 9.3.2022, 4.3.2022 und vom 20.3.2023 sowie vom 11.3.2024
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplans abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, – z.B. per E-Mail an info@schefflenz.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
– schriftlich an die Gemeinde (Mittelstraße 47, 74850 Schefflenz),
oder
– mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Schefflenz, den 17. Juni 2024
gez.
Rainer Houck
Bürgermeister
Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses im Ortsteil Mittelschefflenz, Mittelstraße 47, 74850
Schefflenz wird verwiesen.