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Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der Beschäftigten ist der Friedhofsträger verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.
Nicht mehr lange, dann steht Weihnachten vor der Tür. Seit vielen Jahren pflegen wir in Schefflenz die Tradition unseres Weihnachtsmarktes, die wir gerne aufrechterhalten möchten.
Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan "Zeilweg" - Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB