Gemeinde Schefflenz

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Bauplatzvergabe Baugebiet Schöndelrain/Weingarten

13 neue Bauplätze in bester Lage ab sofort zum Verkauf frei
Schefflenz wird wieder etwas größer. Nach Ausweisung des Baugebiets „Lerches“ in Oberschefflenz bestand weiterhin eine große Nachfrage an Bauplätzen für junge Familien, aber auch ältere Einheimische. Die Gemeinde konnte durch den Abbruch des ehemaligen Roedderheimes in Oberschefflenz nun ein neues Baugebiet schaffen. 13 neue Bauplätze in direkter Ortsrandlage können nun zum Preis von 139 Euro/qm erworben werden.
Die Bauplätze mit einer Größe zwischen 650 – 900 qm befinden sich in bester Süd-West-Lage mit unbebaubarer Freifläche oberhalb des Geländes. Anbindung an die S-Bahn in Oberschefflenz sowie die Einkaufsmöglichkeit im modernen Edeka in Mittelschefflenz ermöglichen kurze Strecken auch zu Fuß. Schefflenz bietet außerdem eine gute Infrastruktur mit bester Kinderbetreuung und zahlreiche Freizeitaktivitäten durch die ortsansässigen Vereine. Echte Schefflenzer kennen und schätzen bereits das Leben in unserer Gemeinde.
Mit Beschluss des Gemeinderats sind ab Montag, 20.05.2019 die Bauplätze frei zum Verkauf. Interessenten werden in einer Liste ohne Bezug zu einem Bauplatz für das anstehende Baugebiet angenommen, Vormerkungen auf einen bestimmten Bauplatz werden nicht getätigt. In einer Frist von 1 Monat können sich die Interessenten auf Bauplätze bewerben. Nach Ablauf der Frist werden die Grundstücke nach folgenden Vergabekriterien zugeteilt:

Kriterium                                                                 

Punktezahl

max. mögliche Punktzahl  

100 Pkt.

(1) Kind (bis 16 Jahre)
 
- Bei der Punktevergabe wird jedes im Haushalt gemeldete Kind berücksichtigt;
- Für jedes Kind werden 12,5 Punkte pro Kind gerechnet

max. 25 Pkt.

(2) Arbeitsplatz in Schefflenz und Teilorten
 
- pro 10 % Beschäftigungsumfang 2,5 Pkt.
- Berücksichtigung der Beschäftigung des Bewerbers/der Bewerber

max. 25 Pkt.

(3) Wohnsitz/Wohndauer

 

- aktueller oder früherer Wohnsitz in Schefflenz
- 10 Pkt. pro Jahr in Schefflenz gewohnt;
- Es werden max. 5 Wohnjahre angerechnet.

max. 50 Pkt.

 

Die Gemeinde Schefflenz behält sich an dem Bauplatz ein Wiederkaufsrecht gemäß § 497 ff BGB vor für den Fall, dass
- das Kaufgrundstück vor einer bezugsfertigen Bebauung weiterveräußert wird
- nicht innerhalb von 24 Monaten, vom Vertragsabschluss bzw. der Bebaubarkeit an gerechnet, mit einem baurechtlichen genehmigten Bauvorhaben begonnen wird
- das begonnene Bauvorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten, vom Vertragsabschluss bzw. der Bebaubarkeit an gerechnet, vom Bauplatzbewerber bezogen wird.

Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zum Zweck der Eigennutzung durch den/die Erwerber.
Der Plan über die zu erwerbenden Bauplätze sind im Aushang am Rathaus Mittelschefflenz oder auf der homepage der Gemeinde www.schefflenz.de/ rubrik einsehbar.
Die Bebaubarkeit ist ab April 2020 geplant.

Interessenten können sich vom 20.05. bis 20.06.2019 um einen Bauplatz bewerben. Anmeldungen nehmen Frau Binnig und Frau Sommer unter der Telefonnummer 06293-920011 gerne entgegen.
Fragen zum Baurecht beantwortet Ihnen Frau Millinger unter der Telefonnummer 06293-920014.

Bereichern Sie uns mit Ihrem Wohnsitz in Schefflenz, Schefflenz bereichert Sie dafür mit einem liebenswerten Leben mitten im malerischen Odenwald. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Hier der Plan der zu erwerbenden Bauplätze: