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Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragen

Wer bei der Bundestagswahl am 22.09.2013 per Briefwahl wählen möchte, braucht einen Wahlschein. Dieser kann nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarte im Bürgerbüro (Rathaus, Mittelstraße 47) persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung bis Freitag, 20.09.2013, 18 Uhr (§ 27 BWO) beantragt werden. Zusätzlich bieten wir Ihnen hier die Beantragung eines Wahlscheines an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten  Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an Tanja.Kraml(@)schefflenz.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie auf dem Portal des Bundeswahlleiters.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Kraml, Tel. 06293/9200-33 oder  E-Mail Tanja.Kraml(@)schefflenz.de.