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Grundsätzlich können Wahlscheine regulär bis spätestens Freitag, 4.10.2024, 18.00 Uhr beantragt werden.
Wenn Sie einen Wahlschein beantragt haben und dieser Ihnen nicht zugegangen ist, kann bis spätestens Samstag, 5.10.2024, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden (§ 11 Abs. 13 Kommunalwahlordnung Baden-Württemberg (KomWO BW)). Wenden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch direkt bei der Wahlzentrale unter 0152 27563343.
Nach Ablauf der regulären Antragsfrist (Freitag, 4.10.2024, 18.00 Uhr) können Anträge nur noch in wirklich dringenden Ausnahmefällen gestellt und gewährt werden.
Ein dringender Ausnahmefall ist insbesondere bei
gegeben (§ 10 Abs. 2 KomWO BW).
Wenden Sie sich bitte auch in diesen Fällen unmittelbar telefonisch bis spätestens 6.10.2024, 15.00 Uhr bei der Wahlzentrale. Sie erreichen die Wahlzentrale unter 0152 27563343.
Anträge, die am Wahltag nach 15.00 Uhr eingereicht werden oder kein dringender Ausnahmefall festgestellt werden konnte, werden nicht mehr berücksichtigt.