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Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Schefflenz für das Jahr 2015 werden den Steuerpflichtigen, die ab 2015 steuerpflichtig werden, bzw. bei denen Veränderungen in der Besteuerung eingetreten sind, im Januar 2015 zugestellt.
Für die Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2015 die gleichen Grundsteuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, erfolgt keine gesonderte Feststellung durch schriftlichen Steuerbescheid mehr. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als sei ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. Alle anderen Steuerpflichtigen erhalten im Jahr 2015 letztmalig einen schriftlichen Steuerbescheid. Dieser behält seine Gültigkeit bis zum Eintritt von Änderungen.
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Bürgermeisteramt Schefflenz – Steueramt – Mittelstr. 47, 74850 Schefflenz schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Frist ist auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises, Renzstraße 10, 74821 Mosbach, gewahrt.