Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinde Aktuell

Landesfamilienpass

Landesfamilienpass
Hier: Gutscheinkarten für das Jahr 2024


Inhaber des Landesfamilienpasses können die Gutscheinkarten für das Jahr 2024
ab sofort im Bürgerbüro der Gemeinde Schefflenz abholen.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die:
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft
  leben;
- nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H.
  Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
- kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens
  einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit
mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


Familien aus der Ukraine sind ALGII berechtigt und können somit – bei entsprechendem
Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch den Landesfamilienpass
erhalten.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 und unter Vorlage des
Landesfamilienpasses insgesamt im Jahr 2024 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser
und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem
ermäßigten Eintritt besuchen.

Weitere Gutscheine für Kunsthallen, Schlösser und Museen, Erlebnis- und Freizeitparks sind
in Form von Ermäßigungen und kostenfreier Eintritte enthalten.
Auf der Homepage des Ministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales
/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.