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Online-Ausweis,PIN-Brief und Abholung ihres neuen Personalausweis
Sie haben im Bürgerbüro der Gemeinde Schefflenz einen neuen Personalausweis beantragt,
dann erhalten Sie innerhalb von 2-3 Wochen einen Brief mit Informationen über Ihren Online-Ausweis.
Dieser Brief heißt „PIN-Brief“.
Gleichzeitig liegt dann ihr neuer Personalausweis im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Der PIN-Brief enthält diese wichtigen Informationen für Sie:
• Ihre fünfstellige Transport-PIN,
• Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK),
• Ihr Sperrkennwort für Ihren Online-Ausweis.
Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.
Den Online-Ausweis dürfen Sie ab Vollendung Ihres 16. Lebensjahrs verwen-
den. Deshalb erhalten Sie den PIN-Brief nur, wenn Sie bei der Beantragung
des Personalausweises mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind.
Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie Ihren Online-Ausweis kostenfrei
aktivieren: in Ihrer Personalausweisbehörde oder online auf der
Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
PIN vergessen
Ihre sechsstellige PIN können Sie im
Bürgeramt und in Apps für den Online-Ausweis setzen.
Ihren Online-Ausweis können Sie selbst online aktivieren und eine neue PIN bestellen:
https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
Mit Ihrem Online-Ausweis erledigen Sie Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online. Hierzu benötigen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
Sollte Ihr Online-Ausweis nicht aktiviert sein oder sollten Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr finden, können Sie den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen. Mit diesem Online-Dienst bestellen Sie einen Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN bequem zu sich nach Hause. Der PIN-Rücksetzbrief wird an Ihre Meldeadresse zugestellt.
Mit Hilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes auf der Internetseite www.PIN-Ruecksetzbrief-bestellen.de können Sie Ihren Online-Ausweis aktivieren und die PIN Ihres Online-Ausweises neu setzen. Dafür beantragen Sie in dem Online-Dienst einen PIN-Rücksetzbrief.
Das geht nur online – nicht telefonisch und nicht per E-Mail. Der PIN-Rücksetzbrief wird aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
Der PIN-Rücksetzbrief wird an Sie persönlich übergeben. Ein Besuch in der Ausweisbehörde ist damit nicht mehr nötig.