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1. Die Verfügung zur Maskenpflicht vom 04.04.2022 wird aufgehoben. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in den Räumlichkeiten der Gemeinde Schefflenz und den im Freien liegenden Zugangsbereichen fällt somit weg.
2. Für die Schulen gelten weiterhin die eigenen Vorschriften. Diese bleiben unberührt.
Für die Beschäftigten der Gemeinde Schefflenz gelten die Regelungen in den schuleigenen Vorschriften.
Schefflenz, 09.05.2022
Rainer Houck
Bürgermeister