Gemeinde Schefflenz

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Vergütungen der Kinderbetreuerinnen in Unterschefflenz im Jahr 1919

Kurz nach dem Ersten Weltkrieg, vor hundert Jahren, tagte der Gemeinderat lt. Protokollbuch im Jahr 1919 zwei Mal, im Februar und im Dezember, und zwar im Februar unter dem Bürgermeister Kühner und den Gemeinderäten Kunzmann, Reichert, Bopp II., Schifferdecker, und im Dezember (am 27.!) wiederum unter BM Kühner, den Räten Bopp II., Schifferdecker, Reuthner, Kühner I., Kühner II. und Sommer. In beiden Sitzungen ging es hauptsächlich um die Entlohnung der Kinderbetreuerinnen.

Der Eintrag vom Februar lautet:
„In heutiger Sitzung wurde folgendes beschlossen: Kinderschwester Wilhelmine Höflich hier soll die Teuerungszulage von 5 Mark pro Monat für das ganze Jahr 1919 von dem Gebhardschen Kleinkinderschulfond Unterschefflenz ausbezahlt bekommen. Mithin erhält dieselbe im Jahre 1919 im Monat 45 Mark und für das Jahr 540 Mark.“

Das Protokoll der Dezembersitzung lautet wie folgt:
„In heutiger Sitzung wurde folgendes beschlossen: 1. Der Verwaltungsrat des Mutterhauses für Kleinkinderpflege in Nonnenweier hat mit Schreiben vom Dezember 1919 dem Gemeinderat mitgeteilt, dass mit dem 1. Januar 1920 die Jahres-Beiträge der Kleinkinderschulen an das Mutterhaus Nonnenweier wie folgt erhöht werden:
1. Die Beiträge für den Invalidenfond von 40 M. auf 70 Mark.
2. Die Beiträge für Verwaltung und Inspektion einschließlich Haftpflichtversicherung von 11 Mark auf 20 Mark.
Der alljährlich an das Mutterhaus abzuliefernde Beitrag ist somit 90 Mark, also erhöht um 39 Mark. Vom Gemeinderat wurde die Erhöhung dieser Beiträge bewilligt.
2. Die Taglöhnerin E. W. hier hat seither die Kleinkinderschule aufgewaschen um eine jährliche Vergütung von 40 M. Sie hat beim Gemeinderat nachgesucht, dass sie für diese Tätigkeit vom 1. Januar 1920 ab eine Vegütung von 50 Mark für diese Tätigkeit erhalte.
Dem Gesuch wurde vom Gemeinderat stattgegeben.
3. Die Kinderschwester Mina Höflich hier hat um Erhöhung ihres Gehaltes als Kinderschwester nachgesucht. Sie verlangt pro Monat 70 Mark. Diesem Verlangen kann nicht stattgegeben werden, da der Kleinkinderschulfond keine Mittel mehr hat. Über diese Angelegenheit soll später Beschluß gefasst werden.“