Gemeinde Schefflenz

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2015

Keine Exoten für den Friedhof

Gemeinderat Schefflenz: Grabfelder kommen unter heimische Bäume – Wohnungen für Asylsuchende bezugsfertig – Abwassergebühr sinkt

Von Dorothee Lindenberg
 
Schefflenz. In die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung fallen die Begutachtung und Bewertung von Wohnungen, die für Asylsuchende geeignet sind. Mittlerweile nehme man aber auch Wohnungen in die engere Wahl, die Anfang des Sommers nicht den Standards genügten, antwortete Bürgermeister Rainer Houck auf Nachfrage aus dem Zuhörerraum. Damals sei die Verwaltung aber davon ausgegangen, dass mit der Bereitstellung des früheren Grundbuchamts in Oberschefflenz die gemeindliche Aufnahmeverpflichtung erfüllt werde. Nichts dran ist an Gerüchten, wonach die Gemeinde über ein weiteres, nahe der geplanten Containerunterkunft am Kochgrabenring liegendes Grundstück verhandle, beruhigte Houck. Auch in der jüngsten Ratssitzung vermisste Gemeinderat Dr. Georg Fischer einen eigenen Tagesordnungspunkt „Zuwanderer“. Das wird künftig anders sein, respektierte Houck den Antrag Fischers, dem sich vier Räte angeschlossen hatten.
Nachdem im Mai bereits 20 000 Euro für die Ertüchtigung des Grundbuchamts (Sanitär- und Elektroarbeiten) bereit gestellt wurden, genehmigte der Rat weitere 17 000 Euro für Rück- und Trockenbau, Bodenbeläge, Schreiner- und Malerarbeiten. Das Gebäude soll Ende November für die Belegung mit Flüchtlingen bereit sein. Jetzt schon bereit stehen die Wohnungen im Nachtigallenweg und in der Ringelgasse. Die Wohnung in der Augusta-Bender-Straße werde Anfang November übergeben und könne dann belegt werden, teilte Houck mit. Einen weiteren Beitrag zur Flüchtlingsunterbringung liefere die in Modulbauweise noch zu errichtende Unterkunft für 60 Personen im Kochgrabenring.
Fragen aus dem Zuhörerkreis beschäftigten sich mit der Baustellenzufahrt „Neubau Edekamarkt“, die über die Landesstraße abgewickelt wird. Für Unmut sorgte ein Schotterweg, der in Oberschefflenz zur Friedhofsbewirtschaftung erforderlich ist, der sich aber zunächst teilweise auf Grund und Boden eines Anliegers befunden haben soll.
Der Dringlichkeit wegen hatte Bürgermeister Houck verfügt, dass der beim Edekamarkt-Neubau gewonnene Erdaushub zum Höhenausgleich einer Gewerbebrache im Kochgrabenring (Schefflenzer Schreinerei) verwendet wird (Kosten: ca. 35 000 Euro). Der Höhenausgleich sei für eine Vermarktung des Grundstücks unumgänglich und Bestandteil der ELR-Förderung.
Damit nicht unnötig Zeit vergeudet wird, die Submission der ausgeschriebenen Fensterbauarbeiten und Sonnenschutz für die Werkrealschule Schefflenz aber erst Ende Oktober erfolgt, wurde der Bürgermeister ermächtigt, die Arbeiten an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Kostenschätzung sieht 49 000 Euro für die Verglasung und 12 000 Euro für den Sonnenschutz vor. Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Schulbetrieb.
Weniger Einigkeit (eine Gegenstimme, vier Enthaltungen) herrschte darüber, wie die Grabfelder für Bestattungen unter Bäumen aussehen sollen. Die Pflanzarbeiten in Ober-, Mittel- und Unterscheffenz erledigt die Firma J. Volk (Limbach) für 25 000 Euro. Kritisiert wurde die Pflanzenauswahl, die aus dem gewünschten „Waldcharakter“ eine Parkanlage zu machen drohe, wie Gemeinderat Gero Wohlmann fürchtete. Mehrheitlich wurde der Ruf nach einheimischen Gehölzen anstelle von Exoten (Amberbäumen) laut. Houck versprach „nachzusteuern“. Weil es sich um eine zusammenhängende und abgeschlossene Baumaßnahme handle, lehnte er eine Ausführung der Pflanzarbeiten durch (viel beschäftigte) Bauhofmitarbeiter ab.
Der Gebührenkalkulation von 2014 folgend, legten die Räte eine Verbrauchsgebühr von 2,27 Euro je Kubikmeter Frischwasser (bisher: 2,22 Euro), bei Münzwasserzählern von 2,69 Euro ab Januar 2016 fest. Die Zählergebühr beträgt 2,50 Euro/Monat, in Abhängigkeit der Nenngröße. Ab 1. 1. 2016 ändern sich auch die Abwassergebühren wie folgt: Für Schmutzwasser sind je cbm 2,69 Euro (bisher 3,05 Euro) zu entrichten. Die flächenbezogene Niederschlagswassergebühr schlägt künftig mit 0,45 Euro (bisher 0,40 Euro) je Quadratmeter zu Buche.