Gemeinde Schefflenz

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Untersuchung verschiedener Grünflächen im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlinie im Außenbereich von Schefflenz

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie, zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine zentrale Grundlage des Naturschutzes in Europa. Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig in Form eines Monitorings überwacht werden.
Auch große Teile der Schefflenzer Gemarkung sind als Artenschutzgebiet nach der FFH-Richtlinie ausgewiesen. So werden von Mitte April bis Ende August 2016 die Untersuchungen der verschiedenen Grünlandflächen auch hier im Außenbereich durchgeführt.
Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Die Erfassungen werden durch private Fachbüros vorgenommen und finden ausschließlich im Außenbereich statt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).
Bei der Erfassung und Auswertung der Untersuchung erfolgt keine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern. Die Untersuchungsergebnisse werden auf die Landesfläche hochgerechnet, um eine Aussage zur Entwicklung der FFH-Grünflächen in Baden-Württemberg zu erhalten.
Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie und FFH-Mähwiesen erhalten Sie auf den Internetseiten der LUBW: www.lubw.baden-wuerttemberg.de → Natur und Landschaft → Europäische Naturschutzrichtlinien.