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Landtagswahl 13.03.2016

Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Landtagswahl am 13.03.2016 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder
durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt
werden (§ 19 Abs. 1 Satz 2 LWO). Wir bieten für Sie die Beantragung eines
Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für
Ihre Antragsdaten. Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bis zum 21.02.2016.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular
eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine
abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei
zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem
dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch
einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von
uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten
benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben,
können Sie auch formlos per E-Mail an info(@)schefflenz.de einen Wahlschein
beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr
Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Frau
Neuberger unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 06293-9200-33, E-Mail an
simone.neuberger(@)schefflenz.de, FAX 06293-9200-39.

Hier finden Sie nochmals den Link!