Gemeinde Schefflenz

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Beaufsichtigung frei umherlaufender Hunde

In letzter Zeit wurde bei der Gemeinde wiederholt Klage darüber geführt, dass Hunde ohne Beaufsichtigung frei umherlaufen. Von solchen Hunden können vielfältige Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen (z.B. Gefährdung von Passanten, von anderen Tieren, Verunreinigung öffentlicher Flächen, wildernde Hunde). Die Gefährdung anderer durch Hunde wird als Ordnungswidrigkeit mit einer beachtlichen Geldbuße geahndet.
Wir weisen darauf hin, dass Hunde nur frei umherlaufen dürfen, wenn Sie von Personen begleitet werden, die durch Zuruf auf den Hund einwirken können. Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.
Hundebesitzer, die ihre Hunde frei umherlaufen lassen, müssen damit rechnen, dass sie zur Anzeige gebracht werden. Deshalb muss es auch im Interesse der Hundebesitzer heißen: Hunde an die Leine!
Wir appellieren an die Einsicht der Hundehalter, dafür zu sorgen, dass die Hundehaltung zu keinerlei Ärgernis oder Beschwerde Anlass gibt.