Gemeinde Schefflenz

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Mit Hunden in Feld und Flur - aber bitte angeleint!

Das schöne Wetter lädt jetzt besonders zu einem schönen Spaziergang mit dem besten Freund ein. Doch auch im Wald und auf der freien Wiese gibt es einige Verhaltensregeln. Wildtiere wie Hase und Reh bringen zu dieser Jahreszeit ihre Jungen zu Welt und vertrauen beim „Drücken“ auf ihre tarnende Fellzeichnung anstatt vor dem Feind zu fliehen.

Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie als Hundehalter während der momentanen Aufzuchtzeit von Jungwild, die noch bis etwa Mitte Juli dauert, beim Spaziergang in Wald und Feld sicherheitshalber auch folgsame Hunde an die Leine zu nehmen. Denn auch bei einem normalerweise braven Stubenhund kann dann spontan der Jagdtrieb durchbrechen. So wurde zuletzt wieder ein wehrloses Reh während der Geburt seines Kitzes gerissen, beide Tiere konnten nur noch tot geborgen werden.

Das Landesjagdgesetz schreibt vor, dass Hunde verlässlich im Einwirkungsbereich ihres Halters bleiben müssen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können angezeigt werden. Der Hund sollte so unter Kontrolle sein, dass er auf ein Kommando unverzüglich reagiert und zum Hundeführer zurückkehrt. Auf Nummer sicher geht, wer seinen Hund freiwillig anleint. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal zu einem Vorfall kommen, melden Sie ihn bitte unverzüglich dem zuständigen Jagdrevier oder der Gemeinde Schefflenz.

Die Gemeindeverwaltung