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Auslegung des Entwurfes für die Genehmigung der Friedhoferweiterung Oberschefflenz
Gemäß § 2 Abs. 1 der Bestattungsverordnung Baden-Württemberg ist der Planentwurf des Genehmigungsantrags zur Friedhoferweiterung in Oberschefflenz für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt
von Montag, den 29.09.2014 bis Donnerstag, den 30.10.2014
im Rathaus, Schefflenz, Mittelstraße 47, Bürgerbüro, während der üblichen Sprechzeiten.
Bedenken gegen den Planentwurf können bei der Gemeinde vorgebracht werden.
Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses, Mittelstraße 47 wird verwiesen.
Schefflenz, den 19.09.2014
Rainer Houck
Bürgermeister