Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinde Archiv

Bekanntmachung zur Friedhofserweiterung in Oberschefflenz

Auslegung des Entwurfes für die Genehmigung der Friedhoferweiterung Oberschefflenz
Gemäß § 2 Abs. 1 der Bestattungsverordnung Baden-Württemberg ist der Planentwurf des Genehmigungsantrags zur Friedhoferweiterung in Oberschefflenz für die Dauer von 1 Monat öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt

von Montag, den 29.09.2014 bis Donnerstag, den 30.10.2014

im Rathaus, Schefflenz, Mittelstraße 47, Bürgerbüro, während der üblichen Sprechzeiten.
Bedenken gegen den Planentwurf können bei der Gemeinde vorgebracht werden.
Auf den Aushang an der Bekanntmachungstafel des Rathauses, Mittelstraße 47 wird verwiesen.

Schefflenz, den 19.09.2014
Rainer Houck
Bürgermeister