Gemeinde Schefflenz

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Informationen zur Sepa-Einführung

Der europäische Gesetzgeber hat in seiner Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA Verordnung) die Einführung des SEPA Zahlverfahrens beschlossen. Zum 01.02.2014 entfallen damit die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften. Alle Institutionen (Banken, Firmen, Behörden, Vereine, Privatpersonen) die sich am Zahlungsverkehr beteiligen sind damit gezwungen spätestens ab dem 01.02.2014 auf SEPA umzusteigen.
 
Dies betrifft auch die Gemeinde Schefflenz.
 
Was ändert sich durch die SEPA Einführung:
 

1. Jeder Kontoinhaber erhält anstatt seiner bisherigen Kontonummer eine IBAN, die sich aus dem Länderkürzel, einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammensetzt.

2. Die Einzugsermächtigungen, die uns von unseren Bürgern vorliegen können automatisch in sogenannte SEPA Basislastschriftmandate umgewandelt werden. Diese Mandate sind die Voraussetzung für alle weiteren Lastschrifteinreichungen durch die die Gemeinde Schefflenz  Ihre Girokonten belastet.

3. Die Gemeinde Schefflenz ist verpflichtet jeden Schuldner über die Umwandlung seiner bisherigen Einzugsermächtigung in ein SEPA Basislastschriftmandat zu informieren.

Deshalb wird die Gemeinde Schefflenz im November diese Informationen an alle betroffenen Einwohner verschicken. Aus technischen Gründen wird es vorkommen, dass Sie mehrere entsprechende Informationsschreiben bekommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

4. Die Gemeinde Schefflenz ist weiterhin verpflichtet zukünftige Lastschrifteinreichungen die zur Belastung eines Kontos führen mindestens 14 Tage vor der Belastung des Kontos anzukündigen. Die Gemeinde ist bemüht die Vorabankündigungen in ihre Bescheide / Rechnungen / Verträge zu integrieren um einen unnötigen Papieraufwand zu vermeiden. Dies wird aber nicht immer möglich sein.