Gemeinde Schefflenz

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Bekanntmachung

... nach § 34 Absatz 1 des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen
anlässlich der Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014
und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014


Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen darf Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Namen und Anschrift von Wahl- und Stimmberechtigten erteilt werden (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Meldegesetz).
Das Landesmeldegesetz bietet jedoch die Möglichkeit, dass jeder wahl- und stimmberechtigte Einwohner durch ein einfaches Widerspruchsrecht, ohne Angabe von Gründen, der Weitergabe seiner Daten an Parteien und Träger von Wahlvorschlägen im Vorfeld von allgemeinen Wahlen widersprechen kann.
Alle wahlberechtigten Einwohner, die von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können dies durch einfache Erklärung gegenüber dem Einwohnermeldeamt Schefflenz bekannt geben. Entsprechende Vordrucke liegen beim Bürgerbüro Schefflenz, Mittelstr. 47, 74850 Schefflenz, bereit.
Auf den Aushang an der Verkündungstafel beim Rathaus in Schefflenz wird verwiesen.