Gemeinde Schefflenz

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Freihaltung des Lichtraumprofils an Feldwegen und landwirtschaftlich genutzten Wegen

Die an Feldwege angrenzende Bäume und Sträucher, sind an einigen Stellen so weit gewachsen, dass sie in den Verkehrsraum hineinragen und das erforderliche Lichtraumprofil unzulässig einengen. Da die Bäume und Sträucher voller Laub und Früchte hängen, beeinträchtigt dies die erforderliche Verkehrssicherheit. Sie verursachen zum Teil erhebliche Schäden an den Erntemaschinen und den landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
Da aufgrund der Witterung, bereits am Wochenende mit zunehmendem Ernteeinsatz zu rechnen ist, bitten wir alle Grundstückseigentümer dringend um Kontrolle des Bewuchses. Bitte sichten Sie Ihre Obstbäume und Sträucher entlang der Feldwege und schneiden Sie diese, falls erforderlich zurück.
Die Regelungen zum Rückschnitt sind:
-       Gewächse sind so zu schneiden, dass eine lichte Höhe von 4,50 m über der gesamten Fahrbahn bzw. dem Gehweg und eine lichte Breite von 1,50 m entlang des Fahrbahnrandes bzw. Gehwegrandes gewährleistet ist.
-       Bei Obstbäumen muss dieses Maß auch bei Fruchtbehang noch vorhanden sein.
-       Hecken, Sträucher und Anpflanzungen an Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen stets niedergehalten werden und dürfen eine Höhe von 0,8 m nicht überschreiten.
-       Außerdem müssen die im Nahbereich der Straße stehenden Bäume in Stamm und Ästen gesund sein, so dass ein Abbrechen bei starkem Wind nicht zu befürchten ist.
Wir weisen die Eigentümer und Nutzungsberechtigten zur Vermeidung von Schadens-ersatzansprüchen darauf hin.
Das Ordnungsamt bittet um Beachtung.