Gemeinde Schefflenz

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Ablagerung von Holz entlang der Schefflenz

Immer wieder werden Holzlager entlang der Schefflenz entdeckt.
Der Gewässerrandstreifen umfasst den Abstand zum Gewässer.
Innerorts müssen es mind. 5 Meter sein, außerorts mind. 10 Meter.
Ein weiterer Parameter für Ablagerungen ist der Überflutungsbereich durch Hochwasser. Dieser
kann in der Hochwassergefahrenkarten eingesehen werden.
Jegliche Ablagerung von Holz aller Art und sonstigen Gegenständen in diesem Bereich ist verboten.
Holz oder Gegenständen, die zu nah am Gewässer gelagert werden, können bei Hochwasser oder
Starkregen abgeschwemmt werden und sich in den Rückhaltebecken, an Engstellen, Brücken und
Wehren verkeilen. Das Wasser kann nicht mehr abfließen und tritt über die Ufer, wobei Schäden
durch Hochwasser entstehen können.
Bevor Sie Holz in großen Mengen in der Nähe des Gewässers ablagern und sich unsicher sind, ob es
in diesem Bereich möglich ist, fragen Sie bei uns nach. Wenn Sie nicht wissen, ob sich das
Grundstück im Gewässerrandstreifen oder im Hochwasserüberflutungsbereich befindet, können Sie
sich jederzeit beim Ordnungsamt melden. Ebenfalls steht Ihnen das Landratsamt Neckar-Odenwald-
Kreis, Fachdienst Wasser als zuständige Behörde jederzeit zur Verfügung.
Die Hochwassergefahrenkarte finden Sie unter www.baden-württemberg.de