Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinde Archiv

Illegale Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern - keine Pumpen!

Illegale Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern – keine Pumpen!

Durch die allgemeine Trockenheit der letzten Monate und die anhaltenden Tagestemperaturen
sind in den Gewässern Niedrigwasserabflüsse aufgetreten, die überwiegend unter dem
langjährigen Mittel (MNQ) liegen. Die kommenden Sommermonate mit Hitze und fehlenden
Niederschlägen verursachen neben niedrigen Wasserständen auch erhöhte
Wassertemperaturen und damit niedrige Sauerstoffwerte.
Momentan ist keine Besserung in Sicht, denn die vorausgesagten, kurzen Niederschläge
werden den Wassermangel der vergangenen Monate nicht ausgleichen können. Es besteht
die Gefahr, dass aufgrund der Niedrigwasserstände, welche zu Stresssituationen im
Gewässer führen, die Gewässerbiologie und die Gewässerökologie insbesondere für Fische
und Kleinlebewesen beeinträchtigt werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die öffentlichen Gewässer wie Brunnen
und Bäche im Gemeindegebiet nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung im Rahmen des
Gemeingebrauchs benutzt werden dürfen.
Eine Entnahme muss durch Schöpfen von Hand oder Tränken in geringen Mengen für
die Landwirtschaft und den Gartenbau erfolgen. Das Benutzen von Pumpen oder
ähnlichen technischen Hilfsmitteln zur Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
und Brunnen ist verboten. Sollte es dennoch zu einer unzulässigen Wasserentnahme
kommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern im 4-stelligen
Bereich.

Wir bitten um Beachtung!