Gemeinde Schefflenz

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Pflege der Baum- und Rasenurnengrabfelder

Mit Beginn des Frühjahrs wird es notwendig, den Rasen im Bereich der Baum- und Rasenurnengrabfelder auf den Friedhöfen regelmäßig zu mähen. Aus diesem Grunde wird nochmals darauf hingewiesen, dass Grabschmuck grundsätzlich nur an den Gedenksteinen niedergelegt werden darf. Ausgenommen hiervon ist die Zeit von Allerheiligen bis zum Jahreswechsel sowie im zeitlichen Umfeld der Bestattung. Wir bitten daher, noch vorhandenen Grabschmuck bei den Baum- und Rasenurnengräbern zu entfernen und an den Gedenkstein zu legen, damit die Pflegemaßnahmen ab sofort durch die Gemeinde durchgeführt werden können.