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Am 15.2.2024 werden folgende Steuern u. Gebühren zur Zahlung fällig:
Denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, sofern Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.