Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinde Aktuell

Aktuelle Informationen für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet

Die „Corana-VO Einreise-Quarantäne“ gibt die folgenden Regelungen für Reiserückkehrer vor: Hiernach haben sich alle Personen die nach Baden-Württemberg aus einem Risikogebiet einreisen, nach Ihrer Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich unverzüglich bei der Gemeinde des ersten Aufenthaltsortes nach der Einreise zu melden. Die Risikogebiete könnten unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

Die Quarantäne kann entfallen, wenn Sie über einen Test verfügen der bescheinigt, dass bei Ihnen keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Infektion vorliegen. Anforderung an das Testergebnis: Eine molekularbiologische Testung (PCR-Testung) muss in einem Staat erfolgt sein, aus dem die Tests anerkennungsfähig sind (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html). Das Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein und das ärztliche Zeugnis muss den Anforderungen des § 126 b BGB genügen und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Es muss direkt nach Erhalt bei der Gemeindeverwaltung vorgelegt und mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.

Den Einreisenden steht hierfür in Schefflenz die zentrale Nummer der Gemeindeverwaltung unter Tel: 06293/9200-0 oder die Mailadresse info@schefflenz.de zur Verfügung. Online steht Ihnen hier das Meldeformular für Reiserückkehr zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Bei einer Covid-19-Infektion gibt es eine 14 tägige Inkubationszeit. Ein negativer Abstrich schließt eine Infektion innerhalb dieser 14 Tage nicht aus. Wir bitten daher alle Reiserückkehrer, sich 14 Tage lang zu beobachten. Bei Erkältungssymptomen oder auch Durchfall kontaktieren Sie bitte umgehend den Hausarzt mit dem Hinweis, Rückkehrer aus einem Risikogebiet zu sein.

Bleiben Sie alle gesund.