Gemeinde Schefflenz

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gemeinde Aktuell

Schöffenwahl 2023

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Jetzt bewerben

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amts- und Landgericht Mosbach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Schefflenz und der Jugendhilfeausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises sind verpflichtet, hierzu Kandidaten vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen aus.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die

- in der Gemeinde Schefflenz wohnen,
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden,
- gesundheitlich geeignet sind,
- keine Vorstrafen haben,
- sich nicht in der Insolvenz befinden,
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
- zusätzlich beim Jugendschöffenamt: über Erfahrung in der Erziehung verfügen.

Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
 
Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) können sich
bis zum 06.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Schefflenz bewerben.
 
Vom Fachbereich Jugendhilfe des Neckar-Odenwald-Kreises wurde die Gemeinde aufgefordert dem Jugendhilfeausschuss einen Vorschlag für Jugendschöffen zu unterbreiten. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie oben. Bewerbungsende ist hier der 24. März 2023.
 
Die Bewerbungsformulare können Sie im Rathaus Mittelschefflenz abholen oder auf der Homepage www.schefflenz.de herunterladen.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Weimer unter der Telefonnummer 06293-920020 gerne zur Verfügung.